Anwaltskosten auf offene Rechnung - auch ohne vorherige Mahnung möglich?
Ich habe eine Rechnung erhalten, die auf zwei Termine fällig war. 50% im September. Die habe ich nach der ersten Mahnung bezahlt. Weitere 50% waren im Januar fällig. Ich muss gestehen - da das so weit auseinander lag, habe ich das leider vergessen. Jetzt habe ich - ohne vorherige Mahnung - ein Schreiben vom Anwalt bekommen. Jetzt soll ich nicht nur die restliche Rechnung mit Zinsen plus 10,- Euro Mahnkosten bezahlen - was ja noch okay wäre - sondern auch die Anwaltskosten (zum Wert von 565,25 Euro) in Höhe von 83,54 Euro. Ist das rechtens? Muss ich bzw. meine Firma das tatsächlich bezahlen? Im voraus herzlichen Dank für Eure fundierten Antworten!
13 Antworten

eine Mahnung ist auf eine ausstehende Rechnung nicht zwingend vorgeschrieben, wenn ein Zahlungsziel gesetzt ist. Meist steht dann noch darunter, dass kein Mahnverfahren erfolgt. Eine seriöse Firma wird aber auf jeden Fall bei ausstehender Zahlung noch eine Erinnerung vornehmen. So weit ich informiert bin ist aber rechtlich gesehen gegen diese Vorgehensweise nichts einzuwenden

Das ist schon ganz richtig. Allerdings kann das Zahlungsziel nicht einseitig festgesetzt werden, sondern muss vereinbart sein. Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung dürfte das aber meinstens der Fall sein.
In diesem Fall gerät man tatsächlich ohne Mahnung in Verzug und muss dann die Anwaltskosten tragen.
Rechtsberatung könnte ich nur geben, wenn ich den Fall übertragen bekomme und alle Unterlagen erhalte ;-) (und dann koste ich nochmal das gleiche *grins)

Ganz herzlichen Dank für Eure fundierten Antworten! In Zukunft weiß ich also Bescheid. Ganz sicher weiß ich aber auch: Dies war mein letzter Auftrag für diesen Lieferanten! Ich stelle selbst Rechnungen an meine Kunden und habe so etwas noch nie gemacht. Wenn ich bei einem Kunden länger auf mein Geld warten muss, mahne ich zuerst oder rufe zur Not auch einfach mal an, um die Sache zu klären. Das hat bisher - glücklicherweise - noch immer genutzt - und meine Kunden bleiben ;-)

Hallo zusammen, ich habe ein ähnliches Problem und weiß nun nicht mehr weiter. Vor etwas weniger als 2 Jahren habe ich mich mit einem Freund in einer Sportschule angemeldet. Allerdings konnte ich nur 2 mal an dem Training teilnehmen, weil ich für die nächsten Monate auf Seminare weiter weg musste und mein Trainingspartner ebenfalls wegen seines Studiums nicht mehr dort teilnehmen konnte. ALso bin ich zu dem Leiter der Sportschule gegangen, habe die Umstände erklärt und dass ich die Anmeldung gerne Rückgängig machen bzw kündigen wolle. Der Leiter zeigte sich verständlich und sagte dass dies okay sei und meine Kündigung somit akzeptiert sei. Dann war die Sache für mich geklärt. Habe nie eine Mahnung oder ein Schreiben der Sportschule erhalten. Und nun habe ich nach fast 2 Jahren ein Schreiben von seinem Anwalt bekommen dass ich doch den Betrag der 2 Jahre also 600€ und zusätzlich noch die Gebühren des Anwaltes, die nocheinmal knapp 84€ betragen, zu zahlen habe. Und zwar bis in 12 Tagen. Um ehrlich zu sein, ich verstehe die Welt nicht mehr ganz. Hätte ich gewusst, dass ich trotzdem weiter zahlen muss hätte ich dies gemacht, genauso wie nocheinmal eine Kündigung wegen der Vertragsverlängerung von einem auf zwei Jahre geschrieben. Ich finde das unglaublich dreist was man hier mit mir versucht und würde gerne wissen ob ich gegen diesen Schritt etwas unternehmen könnte...erstrecht weil ich als Auzubi gar nicht im Besitz von so viel Geld bin.
LG Elenja

Okay, dann will ich zu dem Thema mal erzählen, was mir passiert ist. Ich habe mein Kind bei einem Nachhilfeinstitut angemeldet und nach ein paar Tagen eine Kündigung geschrieben, weil ich über die Höhe der Kosten entsetzt war und irrtümlicherweise in dem Glauben, dass ich ein Widerrufsrecht habe. Vier Wochen lang habe ich nichts mehr von dem Institut gehört, so dass ich der Meinung war, die Kündigung werde so akzeptiert, wie sie eingegangen war. Nach genau vier Wochen bekomme ich ein Schreiben mit einer Forderung über die Gesamtsumme der Kosten der Vertragslaufzeit, sowie über Anwaltskosten, verbunden mit einer Drohung, dass es auf der Stelle zu einem Gerichtsverfahren käme, wenn ich nicht sofort bezahle. Wohlgemerkt, ich war genau einen Tag über der Zahlungsfrist und mir war das noch nichtmal bekannt, da niemand schriftlich oder telefonisch meine Kündigung in Frage gestellt hatte. Bemerkenswert übrigens, dass ich für dieses Institut schon mal selber gearbeitet hatte, ohne irgendwelche besonderen Probleme im Guten ausgeschieden bin und ein einfacher Anruf genügt hätte um mir mitzuteilen, dass die Kündigung nicht akzeptiert wird. Alles egal, rechtlich gesehen durfte das Institut anscheined sofort zum Anwalt gehen, ohne Mahnung, ohne Mitteilung, ohne alles. Ich kann das ehrlich gesagt immer ncoh nicht ganz glauben. Weiterempfehlen werde ich eine Firma mit so einem Geschäfsgebaren gewiß nciht! Was ich damit sagen will: das was Du erlebt hast, ist dagegen fast noch human.

Ja, das sollte ich vielleicht selber mal als Frage ins Netz stellen. Oder gleich versuchen eine Zeitung dafür zu interessieren. Da ich ab und zu selber Artikel veröffentliche, müsste ich das irgendwie hinkriegen. Denn eigentlich sollte man die Leute ja vor diesem Institut warnen. Doch , wenn man einfach so den Namen nennt, hat man wahrscheinlich schon wieder gleich ein Verfahren am Hals. Jedenfalls habe ich daraus auch gelernt, dass Mahnungen nicht geschrieben werden müssen, sondern dass das nur so üblich ist.

Das eigentliche Problem ist: Wenn du jetzt die 50% Summe (also ohne Gebühren) zahlst, zieht der Anwalt das von der Gesamtsumme ab und du schuldest immer noch einen Teil der Anfangsforderung, die dann einklagbar wäre! Ist ein bißchen kompliziert zu schreiben... Lies nochmal die Ratenvereinbarung durch, wenn da drinsteht, dass bei Verzug ohne weitere Mahnung weitere Schritte eingeleitet werden, dann ist es rechtens. Oft findet man diesen Text beim Finanzamt und bei Sozialversicherungen.
Ganz herzlichen Dank für Deine persönliche Erfahrung in dieser Beziehung. Das was Du erlebt hast, ist ja wirklich unglaublich (und unglaublich frech)! Da ist das, was ich erlebt habe, noch wesentlich eher nachvollziehbar. Aber dass das, was Du erlebt hast, rechtmäßig sein soll, finde ich ehrlich gesagt unerhört!