Anwaltskosten als mietschulden deklariert
Ich hatte vor kurzem Probleme mit der mitzählend. Es kam zu Anwalts und Gerichtskosten. Die mietschulden wurden restlos ausgeglichen und auch die laufende Miete immer pünktlich bezahlt. Es bestehen also zur zeit keine mietschulden.
Nun hat die Hausverwaltung mir angedroht mich erneut zu kündigen aufgrund von mietschulden. Diese angebliche mietschulden sind aber die noch offenen Anwalts und Gerichtskosten. Wegen dieser dürfen sie mich doch aber nicht kündigen oder? Den die Miete wurde immer pünktlich und voll bezahlt.
2 Antworten

Nein, das können sie nicht. Aber sie können, falls Dir die Gerichts- und Anwaltskosten zur Zahlung vom Gericht auferlegt wurden, einen vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschluß gegen Dich erwirken und dann den Gerichtsvollzieher vorbei schicken.

Mit dem Gerichtsvollzieher kannst du Ratenzahlungen vereinbaren.

Anwaltskosten sind keine Mietschulden stellt auch der BGH klar:
http://www.gevestor.de/details/nur-mietschulden-zaehlen-zum-zahlungsrueckstand-714415.html
MfG
Johnny
Vielen dank für deine Antwort. Ich bin ja bereit diese Kosten zu zahlen. Hatte die hvw um Ratenzahlung gebeten. Aber keine Reaktion.