Anwaltkosten und Gerichtskosten bei Schmerzensgeld
Hallo :) Seid langem warten wir auf unser Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall. Anfang sollte es 600 Euro betragen, dann wurde es auf 400 gekürzt. Dazu fallen für uns jetzt noch die Anwalts- und Gerichtskosten. Wie viel wird dann letzendlich für uns so ungefähr übrig bleiben? Danke ;)
2 Antworten
Anwalts- und Gerichtskosten müssen zwar von euch vorgestreckt werden. Sie sind aber dem Schaden zuzurechnen, der euch entstanden ist. Weil es Kosten sind, die erforderlich waren, damit ihr zu eurem Recht kommt. Mit dem Ergebnis, daß ihr diese Kosten zusätzlich vom Prozeßgegner verlangen könnt.
Wenn der Gegner verliert muss er oder seine Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten zahlen
Dann kommt es leider darauf an wie hoch der Aufwand des Anwalts und des Gerichts war. Womöglich bleibt euch nichts mehr von dem Schmerzensgeld oder ihr müsst sogar draufzahlen
die deutsche Justiz ist sch manchmal merkwürdig.bzw. unverständlich, bist du am Gericht oder bist du krank, dann ist dein Schicksal in Gotteshand
nein, es hieß die würden noch zusätzlich für uns anfallen.