Anwalt zur Verteidigung bei Betrug?

8 Antworten

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Wenn der Warenwert, sprich der Gesamtschaden ca. 1.800 € - 2.000 € beträgt, sehe ich - entgegen anderslautender Antworten - durchaus die Gefahr einer Bewährungsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft wird euch sicherlich gewerbsmäßigen Betrug ( auch schwerer Betrug genannt ) vorwerfen, der aber sehr wahrscheinlich nicht erfüllt ist.

Bleiben 5 normale Betrugstaten. Diese sind nicht harmlos, vor allem nicht bei der Summe, die hier zusammen kam.

Richtig dämlich ist eure Knast Frage in selbiger. Das ist genau so dumm, wie diese ganzen "Ist das normal" - Fragen hier und regt hart auf!

Es wird sicherlich noch der Strafrichter bei euch zuständig sein. Einen ersren Hinweis darauf seht ihr in der Anklageschrift.

Ist der Strafrichter ( Einzelrichter ) zuständig, dürfen maximal 2 Jahre Freiheitsstrafe ausgeurteilt werden.

Alle Freiheitsstrafen bis 2 Jahre können zur Bewährung ausgesetzt werden.

Ich kenne die genauen Summen der 5 Betrüge nicht. Würde aber meinen, dass es für jeden Betrug 2 - 4 Monate Freiheitsstrafe gibt.

Diese müssen zusammen gezogen werden. So das es am Ende 6 - 10 Monate Gesamtfreiheitsstrafe werden. 

Ausgesetzt zur Bewährung. Bewährungszeit 2 oder 3 Jahre. Kein Bewährungshelfer.

Gegen das Urteil könnt ihr Berufung einlegen. Dann würde das Gleiche noch mal vor dem Landgericht verhandelt werden.

Legt nur ihr oder zu eurem Gunsten die Staatsanwaltschaft ( sehr selten ) Berufung ein, dann darf das Urteil des Landgericht nicht strenger ausfallen.

Nach dem Landgericht bliebe nur noch die Revision.

Wichtig:  redet auf keinen Fall mit der Polizei über die Sache. Weder am Telefon noch im Revier.

Kommt eine Polizei Vorladung, dann geht ihr nicht da hin. Denn das ist keine Pflicht.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge_069447.html

https://www.hok-online.de/service-und-tipps/faq-tipps/vorladung-durch-polizei/

Einen Anwalt braucht ihr nicht, da euch kein Gefängnis droht, ihr geständig und reuig seid und auch ein Anwalt keine Bewährungsstrafe verhindern wird.

Vielen Dank für die Antwort! Ich hab mit der Dame von der Kriminalpolizei gesprochen, diese hat mir ein schreiben geschickt, in dem ich mich äußern kann etc. Ja jetzt mal schauen was passiert. Ich kann ja dann berichten was raus kam 

@Ineeeeeedhelp

Fülle das Polizei Schreiben bitte nicht aus. Du oder der Untersuchungshäftling sollt nicht mit der Polizei sprechen.

Die Polizei will immer nur schnelle Ermittlungserfolge. Ob jemand tatsächlich schuldig ist, interessiert die wenigsten Polizisten.

@JuraWissen

So eine gute fundierte rechtliche Kenntnis... und dann die Polizei pauschal wieder als die Bösen darstellen... das disqualifiziert dich in meinen Augen genauso wie die Aussage

Richtig dämlich ist eure Knast Frage in selbiger. Das ist genau so dumm, wie diese ganzen "Ist das normal" - Fragen hier und regt hart auf!

Mit deiner Meinung kann ich leben, du beantwortest die meisten Jurafragen ausführlich und gut... dass wir selten einer Meinung sind, tut meiner Achtung deiner Ansicht gegenüber keinen Abbruch... aber dieses ständige schießen gegen die Polizei ist so unnötig wie falsch... deswegen kann ich dir nie einen Daumen hoch geben...

@Dommie1306

Was soll denn der Unsinn wieder?

Nahezu jeder Rechtsanwalt rät nicht, oder nur mit Ra bei der Polizei auszusagen. Das habe ich hier absolut sachlich empfohlen. 

Von böser Polizei kann somit dem Grunde nach also nicht geschrieben werden.

Aber ist es nun mal oft so, dass Polizisten schlampig ermitteln, schnell die Ermittlungen abschließen wollen, um dann bei der Staatsanwaltschaft gut da zu stehen.

Diese Knast - Aussage passt nicht wirklich in meine Antwort rein - das stimmt. Wenn ich sowas schreibe, dann normalerweise am Anfang.

Natürlich kennen sich die Fragesteller hier juristisch nicht aus. Aber dann muss man nicht mit Knast kommen, wenn man "nur" mit ca. 2.000 € betrogen hat, aber Ersttäter ist.

Wie die deutsche Polizei und Justiz im gesamten tickt, ist bekannt. Daher führe ich dazu nichts weiter aus.

Dein Vorbild Rainer Wendt gibt nie, wirklich nie, Fehler der Polizei zu. Das ist krank!

@JuraWissen

Nahezu jeder Rechtsanwalt rät nicht, oder nur mit Ra bei der Polizei auszusagen. Das habe ich hier absolut sachlich empfohlen. 

Jeder Rechtsanwalt (der Geld dafür kriegt, dass ihn jemand um Rat bittet) sagt, dass man einen Rechtsanwalt braucht, um eine Aussage zu machen? Vielleicht findest du den Fehler selber. 

Kleine Metapher: Wenn jemand die Frage stellt: "Soll man in den Zirkus gehen, oder ist das zu teuer?" und jemand schreibt: "Also Clowns sagen, man soll mindestens 5 mal im Jahr in den Zirkus, das ist wichtig!"... glaubst du das einfach so?:D

Zum Kollegen:

Da geb ich dir mal sowas von zu 100% Recht! So zu tun, als hätten wir keine Probleme, oder machen keine Fehler ist einfach nur kontraproduktiv! Das Ergebnis kann man ja aktuell sehr gut bei der Bundeswehr sehen...

Also glaub mir, der ist alles, nur sicher nicht mein Vorbild...

Da die Straftat und auch die Strafbarkeit eindeutig ist, kann man da wenig machen! Und immerhin handelt es sich ja auch um mehrere Fälle des Betrugs, nehme ich an. Ein Anwalt könnte aber unter Umständen erreichen, dass die Strafe milder ausfällt.

Ich wollt nur noch dazu sagen, dass es sich bei den 5 Fällen um ein und die selbe Person handelt und wir diese auch kenne, es leider nur nich außergerichtlich lösen können......

@Ineeeeeedhelp

was für eine "Person die Ihr kennt"? Ich denke Ihr habt REWE betrogen?

Die Zeit für außergerichtliche Lösungen ist vorbei! Hättet ihr das Geld meinetwegen auch nach der ersten Mahnung bezahlt, wäre vermutlich keine Anzeige erstattet worden!

@SaVer79

Das hatten wir ja leider nicht..

Das ist kein Grund Straftaten zu begehen!

Hallo,

 

diese Aussage stößt mir komisch auf:

 

Wir sind beide normale Menschen, die Arbeiten Familie haben etc. und das nie machen würden..

 

Da fehlt mir entweder ein Gedankengang, oder die Schuldeinsicht...

 

Zu der Frage:

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es zu keiner Freiheitsstrafe kommen wird, wenn überhaupt auf Bewährung, aber selbst das halte ich für nicht wahrscheinlich.

 

Nachdem du vor 4 Jahren 17 Jahre alt warst, geht ich mal davon aus, dass ihr beide über 21 Jahre alt seid und somit nicht mehr unter das Jugendstrafrecht fallen dürftet.

Am wahrscheinlichsten ist somit eine Geldstrafe.

Einen Rechtfertigungsgrund für den Warenkreditbetrug (also ein "normaler" § 263 StGB) ist nicht zu erkennen, da ihr auch anderweitig an Nahrung gekommen wäret... in Deutschland muss niemand verhungern...

Gleichzeitig kommt es euch in der Strafzumessung aber natürlich zu Gute, dass ihr keine Luxusgüter, sondern "Grundversorgungs"-Güter "ertrogen" habt...

Ganz Allgemein:

Kümmert euch sofort, nicht morgen sondern heute, nicht nachher sondern JETZT um die Rückzahlung beim zuständigen Inkaso-Büro. Ruft an und schildert denen eure Lage.

Aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen, dass ein Inkasounternehmen sich erstmal immer auf eine Ratenzahlung einlässt... Ratenzahlung von 50€ im Monat auf die nächsten 3 Jahre z.B. sollte von euch machbar sein und wird auch so i.d.R. akzeptiert. Wichtig: Diese Ratenzahlung IMMER bedienen! IMMER! Wenn ihr die einmal nicht bezahlt, fühlt sich das Inkasounternehmen betrogen und wird einen Pfändungstitel erwirken!

 

Wieder zurück zum Strafrechtlichen: Auch vor Gericht ist die "Behebung des zugefügten Schadens", also dass ihr anfangt eure Schulden zurück zu zahlen, sehr wohlwollen aufgenommen, was die Strafe mildert.

Brauchst du einen Anwalt? Nun, erstmal kostet dieser Geld. Ich denke in diesem Fall ist das Geld besser bei der Rückzahlung eurer "Betrugsschuld" aufgehoben. An der Tat selber kann er nichts ändern, an der Schuldhaftigkeit auch nicht... und eure "Entschuldigungen", namentlich "es waren nur Lebensmitteln" und "wir zahlen es ja bereits wieder zurück" könnt ihr selber auch vorbringen... dafür würde ich persönlich kein Geld ausgeben.

Bleibt dir aber natürlich dennoch offen, einen zu beauftragen...

 

Noch was aus dienstlicher Sicht: Keine weiteren Betrügereien begehen, um die Strafe des aktuellen Betrugs zu bezahlen... dieses mal könnt ihr ziemlich sicher mit Nachsicht des Richters rechnen... das ist beim nächsten mal nicht mehr der Fall.

 

Alles Gute!

(Und kümmert euch sofort um die Rückzahlung!)

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort!! Ich werde alles in die Wege leiten um das so schnell wie möglich klären zu können.... Paar Dinge die ich im Text geschrieben habe sind falsch rübergekommen, bin in der Arbeit und hab schnell schnell geschrieben ohen nachzudenken. Und mit wie sind keine Assis und dass wir das nie machen würden etc. wollte ich einfach von vorne rein klarstellen das wir nicht in die berüchtigte Schublade geschoben werden...

@Ineeeeeedhelp

Hab dich schon verstanden;)

 

Alles ist Gut, jeder macht mal einen Fehler. Sorgt einfach dafür, dass es der letzte war und sorgt jetzt dafür, dass euer "Gegenüber" keinen Schaden von der Sache davonträgt, dann ist die Sache für euch bald ausgestanden.

 

Alles Gute.

Bin voll bei dir, außer bei der Aussage mit den Inkassobüros.

Diese sollten tunlichst rausgehalten werden. Deren Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Schuldner dürfte sich weitestgehend verneinen lassen.

@kevin1905

Ich bin - wie so oft - nicht beim Antwortgeber!

Geldstrafe bei 5 Betrügen mit wahrscheinlich 1.800 € - 2.000 € Schaden. Ist klar....

@JuraWissen

Was erwartest du denn, wenn der eine ein Ersttäter ist und der andere eine Jugendstrafe erhalten hat? Da würd ich fast wetten, dass das auf eine Geldstrafe rausläuft (wobei ich wie schon so oft dazusagen muss, dass ich nicht studiert habe, sondern mich auf Erfahrungswerte von 10 Jahren Berufserfahrung, davon 4 im Kommissariat für Wirtschaftsdelikte beziehe - und glaub mir, wir haben viele Betrugsstraftaten, deren Verhandlung ich dann miterleben "durfte";)) Daher bleib ich bei meiner Einschätzung: "Geldstrafe"

@kevin1905

Wenn es ohne Inkassobüro zu klären ist, ist das selbstverständlich zu bevorzugen... ich hab nur die Erfahrung gemacht, dass der Geschädigte oft nur noch über das beauftrage Inkassobüro mit dem Schuldner kommuniziert - wie das bei Rewe ist... keine Ahnung :D

Danke aber für deine Ergänzung!

@Dommie1306

Ersttäter, bzw. eine Jugendstrafe hin oder her - die Anzahl der Betrugstaten und die Schadenssumme macht es aus.

Ok, die Fragesteller werden vom Richter ein gutes Nachtatverhalten/eine gute Prognose bescheinigt bekommen.

Weil sie geständig, reuig, einsichtig sind und den Schaden wieder gut machen, bzw. ihren Schuldenberg legal abtragen wollen.

Insofern sind vielleicht auch nur 3 - 6 Monate Freiheitsstrafe ( zur Bewährung ) drin.

Aber wird der Richter eben auch negativ zu bewerten haben, dass man Schulden nicht mit Straftaten tilgen darf.

Geldstrafe scheidet aufgrund der Schwere der Taten im allgemeinen und daher aus, weil eine Geldstrafe kontra der Taten und der wirtschaftlichen Situation der Fragesteller ist.

Ich wäre auch noch stolz auf 10 Jahre Polizei....

@JuraWissen

Geldstrafe scheidet aufgrund der Schwere der Taten im allgemeinen und daher aus, weil eine Geldstrafe kontra der Taten und der wirtschaftlichen Situation der Fragesteller ist.

Das ist ein interessanter Punkt, den ich so gar nicht auf dem Schirm hatte. Kenne das vor allem bei Handtaschendiebstählen (STA München I und II sind da rigoros).

Ist aber auf jeden Fall eine sehr gute Überlegung. Und möglicherweise hast du Recht und es kommt zu einer Bewährungsstrafe, deine Erklärung klingt plausibel.

Meine Erfahrung ist eben eine Geldstrafe bei ähnlich gelagerten Fällen (AG Landshut, AG Passau).

Eine Bitte hätte ich: Ich weiß, dass du nicht gut auf die Polizei zu sprechen bist und ich akzeptiere deine Meinung diesbezüglich. Aber es gibt nicht "die Polizei", genausowenig wie es "die Linken gibt, die sich mit Jura auskennen und auf gutefrage.net" rumtreiben (als Beispiel^^). Und ich behaupte, dass ich viel für den Bürger mache und nicht unter dein Bild des "typischen Polizisten" falle (zumindest so, wie ich mir vorstelle, dass du dir einen typischen Polizisten ausmahlst").

Daher würde ich dich bitten, dass wir uns gegenüber einen "professionellen" Tonfall respektive Schreibstil an den Tag legen. Wie schon gesagt, ich lese deine Ausführungen immer sehr interessiert, ich behaupte einfach mal, dass ich da viel Gutes rausziehen kann... aber ich hab immer das Gefühl, dass ich mich anschließend für meinen Berufsstand im Allgemeinen und für meine Berufswahl im Speziellen rechtfertigen muss - und darauf hab ich in meiner Freizeit, wenn ich eigentlich nur anderen helfen möchte - keine Lust.

Ich wäre auch noch stolz auf 10 Jahre Polizei....

Ja, bin ich. Ich glaube, dass ich in meinem Job gut bin. Ich glaube, das ich schon vielen Menschen helfen konnte. Ich glaube, dass ich denen, die es gebraucht haben, ihre Straftaten soweit nachweisen konnte, dass ein Richter sie ohne Zweifel verurteilen konnten.

Genauso bin ich übrigens stolz drauf, dass ich regelmäßig Laufen gehe, dass ich in der Jugendgruppe von meiner Frau gut zurechtkomme und dass ich immer wieder mal die Zeit finde, mich für die Flüchtlinge bei uns einzusetzen. Wieso sollte ich also nicht darauf stolz sein, was ich mir als Beruf ausgewählt habe? Wäre ich der krasseste Bäcker geworden wäre ich ja auch stolz drauf, dass meine Brezen die besten sind:-)

@Dommie1306

Könntest du deinen Lebenslauf bitte bei Facebook und Co. posten?  :o

Die bayrische Justiz kann man fast gar nicht ernst nehmen. Die bayrischen JVA's sind alle durchweg unwürdige Verließe.

Dein angebliches Spaß Beispiel ist ein geBILDetes Vorurteil! Denn ich mag keine Linken.

Aja. Was machst du denn, wenn du einen Kollegen siehst wie er nicht blinkt? Genau, ihn einfach ziehen lassen! Super! Toller Polizist....

@JuraWissen

Alles klar, dann greifen wir uns weiterhin persönlich an, ohne uns zu kennen.... schade eigentlich. Da ich aber darauf keine Lust habe:

Ja du hast Recht, wir Polizisten sind alle (und zwar wirklich alle!) egoistische, egozentrische Ar***löcher, welche die freiheitlich demokratische Grundordnung angreifen und wir sollten uns dafür schämen, dass wir unsere Eltern mit unserer Berufswahl so in ihrer Ehre verletzt haben! Und weil ich - durch meine Eigenschaft als Polizeivollzugsbeamter - ein Untermensch bin, werde ich es mir nie wieder herausnehmen, das Wort an dich zu richten, da du sowieso immer (und ich nie) Recht hast!

Komm ich und mein Lebensgefährte in den Knast?

§ 263 StGB gibt den Strafrahmen vor.

Wie hoch am Ende aber die Strafe ausfällt hängt von vielen Faktoren ab.

  • Tätige Reue
  • Summe des Schadens
  • Sozialprognose
  • etc.

Wenn ich richtig gerechnet hab, warst du bei Tatbegehung wohl bereits 21, daher kannst du nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.

Du bist Wiederholungstäter und hast auch mehrfachen gemeinschaftlichen Betrug begangen. Ich würde daher ganz grob schätzen, dass eine Bewährungsstrafe zumindest nicht vollkommen abwägig wäre.

Macht es Sinn einen Anwalt zu zuziehen, um eine Strafminderung erziehlen zu können?

Bei Straftaten macht es immer Sinn einen Anwalt hinzuzuziehen, jedoch arbeitet dieser nicht umsonst (wenn keine Pflichtverteidigung vorliegt) und Strafverteidigung für euch beide kostet locker 1.500 bis 2.000,- €.

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Vielleicht solltet ihr mittelfristig mal die Ursachen bekämpfen. Entweder sind eure Lebenshaltungskosten zu hoch oder euer Einkommen zu niedrig. Aber was muss quer laufen, dass es soweit kommt, dass man für 2.000,- € Lebensmittel bestellt in dem Wissen diese nicht bezahlen zu können....

Wir sind beide normale Menschen, die Arbeiten Familie haben etc. und das nie machen würden.. 

Na ja, gemacht habt ihr es ja schon.

Macht es Sinn einen Anwalt zu zuziehen, um eine Strafminderung erziehlen zu können?

Ja. Vermutlich müsst ihr einen haben, denn es wird verhandelt. Allein wegen der Vorstrafe sollte schon ein Anwalt hinzugezogen werden. Bevor es zur Verhandlung kommt, denn oft kann im Vorfeld schon einiges gut gemacht werden.

Wir hatten nur kein Geld für essen und haben uns bei Rewe Lieferservice essen bestellt

Stellt gerade in Deutschland keine Rechtfertigung dar. Hier gibt es Möglichkeiten, sei es die Tafel oder ähnliches.

Wie schon gesagt, wir sind keine bösen Menschen, klar gibt es die Tafel.. Da bin ich als Kind mit meinen Eltern hin, das kam für mich nie in Frage.. Ich würde alles machen, Geldstrafe, Gemeinnützige Arbeit was weis ich nur Freiheitstrafe geht bei uns beiden einfach gar nicht....

@Ineeeeeedhelp

Freiheitstrafe geht bei uns beiden einfach gar nicht

Vermutlich wird es dazu nicht kommen. Es wird eine Bewährung ausgesetzt und das ist ziemlich unangenehm. Klaust du einen Kaugummi, bist du im Knast.

Du solltest also wirklich einiges überdenken.

Kleiner Tipp: zur Tafel gehen, kommt für dich nicht in frage, aber Straftaten begehen schon? Diese Einstellung solltest du dem Richter gegenüber ganz schnell ablegen

@SaVer79

Sorry das hab ich nicht so gemeint.. ist grad auch nicht so leicht klar zu denken, ist ja nicht mal ne stunde her.... :/