Anwalt will plötzlich Geld trotz Beratungshilfescheines... ist das rechtens?

Die Wortwahl des Anwalts... - (Kosten, Anwalt, Beratungshilfeschein)

3 Antworten


Also, zunächst wäre es schön zu wissen, wie hoch die Forderung ist, die Du geltend machen möchtest und um was für eine Forderung es sich handelt…? Kaufvertrag?
Das mit dem Erstattungsanspruch wäre damit korrekt. Wenn Dein Gegenüber, mit dem Du einen Vertrag abgeschlossen hast, seine Vertragsbedingungen nicht erfüllt (z. B. keine Zahlung leistet), dann besteht gem. § 286 BGB ein Verzug des Schuldners. Gemäß § 288 Absatz 4 BGB kannst Du auch einen Schadenersatz geltend machen. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist in dem Falle als Schaden zu betrachten. Somit müsste die Gegenseite, Herr T., für die Kosten aufkommen.
Selbstverständlich wird die Landeskasse nicht dafür aufkommen, da Herr. T. für den Schaden zu belangen ist.
Ein Gerichtsverfahren würde Klärung schaffen. Wenn die Forderung berechtigt ist, dann hast Du gute Chancen, dass Dein Gegner die Gerichtskosten sowie die Kosten Deines Rechtsanwaltes zu tragen hat. Die Prozesskostenhilfe würde das in dem Moment auffangen.
Die Höhe der Forderung ist auch insofern interessant, da durch diese die Kosten des Rechtsanwaltes berechnet werden.


Diese Auskunft ist natürlich ohne Gewähr.

:)



Ok kurz zum Hintergrund: Die Gegenseite hat ein Bild geklaut (Foto) ohne zu bezahlen. Daraufhin wurde ein Beratungsschein für eine urheberrechtliche außergerichtliche Erstberatung + Rechtsmittel beantragt und erhalten. Der RA bekam den Beratungsschein von mir und schrieb die Gegenseite daraufhin an (Abmahnung + Unterlassungserklärung + Schadensersatz ca. 130 Euro für mich, er wollte in dem Schreiben von der Gegenseite ca. 330 Euro RA-Gebühren). Der Urheberrechtsverstoß ist gut dokumentiert. Allerdings reagierte die Gegenseite einfach nicht. Einen Prozess zu starten und Gerichte / Richter damit zu belästigen, erachte ich als unmoralisch. Zumal die Gegenseite wohl häufiger umzieht und am Ende eh auf mittellos machen wird. Also geh ich schon davon aus, die 130 niemals zu kriegen. Warum ich jetzt trotz Beratungsschein (der ausdrücklich auch das Anschreiben abdeckt!!!) vor Prozesseröffnung schon zahlen sollte, das will mir nicht einleuchten. Es liest sich wie eine Drohkulisse, um noch mehr Gelder abgreifen zu können im Prozess, also eher als Gelddruckmaschine für den Anwalt als für mich (ich krieg auch nach Prozess nur 130).

@testy1983

Frag doch mal deinen RA, weshalb er das nicht vorher erwähnt hat?

@Miesepriem

naja warum wohl. er ging davon aus, dass ich durchziehen würde und es für ihn geld regnet. übrigens kriegt er wohl für seine anschreiben vom gericht weniger geld als wenn ich es übernehmen würde (was ich meiner meinung nach nicht muss, dafür ja der beratungsschein).

der RA hat natürlich recht mit dem, was er schreibt................

das war nicht meine frage.

@testy1983

wieso kommst du drauf, dass du was zahlen sollst? steht nicht in seinem brief....

@Sachbearbeiter2

naja er formuliert es doch (meiner Lesart) so, dass er mir etwas in rechnung stellen müsse, wenn wir jetzt nicht klagen. Was liest denn Du aus dem Brief?

@testy1983

wenn du nicht verstehst, was dein anwalt dir schreibt, dann solltest du ihn fragen und nicht ein laienforun, wo jeder alles mögliche schreiben darf und tut.

wenn du bislang kein geld zahlen musstest, weil du mittellos bist, wieso solltest du dann jetzt zahlen? LIES doch, was er schreibt....................

@Sachbearbeiter2

Wenn Du so schlau bist, vielleicht kannst Du es mir erklären? Weil ich verstehe es nicht.

zeih es doch durch? oder willst du zahlen

das war nicht meine frage.

@testy1983

Ja es ist Rechtens was der Anwalt schriebt weil er wohl wie es auszieht nachgefragt aht bei der Stadt /Staat wnen nciht ruf an

@kunibertwahllos

uff, du bist echt eine gefahr für die fragesteller hier. natürlich deckt der beratungsschein auch die außergerichtliche vertretung ab nicht nur eine beratung. bitte enthalte dich bei weiteren juristischen themen^^