Anwalt vertritt eigene Angestellte. Geht das?

9 Antworten

Es gibt eine freie Anwaltswahl, egal welches berufliches oder auch familiäres Verhältnis der gewählte Anwalt zu seinem Mandanten hat. Und es ist egal, ob er irgendwann in irgend einem anderen Fall mal die Gegenseite vertreten hat.

Klar darf er. Interessenkonflikt gäbe es nur, wenn er zeitgleich beide vertreten würde.

Selbstverständlich darf der Anwalt sie vertreten.

Besteht da nicht ein Interessenkonflikt?

Ein Interessenskonflikt könnte höchstens bestehen, wenn er die Gegenpartei seiner Angestellten vertreten würde.

Besonders weil er besagten Freund in einer Anderen rechtlichen Sache einmal vertreten hat?

Wenn diese Sache abgeschlossen ist, ist diese abgeschlossen. Er ist ja nur ein ehemaliger Mandant.

sie hatte sich einmal etwas Geld von ihnen geliehen und möchte es nun behalten

Wenn er sich nicht damals ein Schriftstück von ihr unterzeichnen liess, aus dem klar hervorgeht, dass das Geld geliehen war und von ihr zurück gezahlt werden muss, wird es schwer zu beweisen sein, dass er es ihr nicht geschenkt hat.

Denke ich nicht - worin soll der Interessenkonflikt denn bestehen?

Selbstverständlich darf ein Anwalt seine Angestellten vertreten.

Da besteht keinerlei Interessenskonflikt.