Der Anwalt ist machtlos. Was kann man tun gegen die Schikane des Jobcenters?

7 Antworten

sie kann wichtige unterlagen als einschreiben per e-post schicken. dabei schickt sie die dokumente z.b. als pdf an die post und diese druckt sie auch und stellt sie als einschreiben (am besten einwurfeinschreiben) zu. damit ist nachvollziehbar wann das schreiben zugestellt wurde und was darin stand.

ansonsten die unterlagen persönlich abgeben und jemand mitnehmen der das bezeugt. dabei dann einfach jedes blatt einzeln abgeben - der zeuge hat dann eine kopie und vermerkt vor ort darauf dann das das blatt übergeben wurde

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 26.11.2015, 11:52

Die Einschreiben - ob Einwurf oder gegen Unterschrift - werden auch VERWEIGERT. Man verweist auf den hausinternen Briefkasten. Einwurfeinschreiben haben sie - angeblich - NIE ERHALTEN.

Nachvollziehbar sind auch sämtliche Sendeberichte per FAX (gleichzeitige Kopie mit Inhalt des FAXESm nicht einfach nur "ok" und Seitenanzahl), trotzdem sind sie angeblich UNVOLLSTÄNDIG.
Als Nachweis genügt Sendebericht und Einwurfeinschreiben, trotzdem verweigern sie die Bearbeitung, da ja Unterlagen fehlen würden.
Bisher ist sie total machtlos gegen diese Behauptungen.
Der Anwalt ist bereits eingeschaltet, aber während Widersprüche etc bearbeitet werden verzögert sich die Bearbeitung der Anträge. Folge: kein Geld, kein Auskommen mit dem erarbeitetem Geld (ca. 700 netto €, leider beträgt die Miete bereits soviel).

Wenn sie Nachweise / Belege hat und der Antrag nicht innerhalb von 6 Monaten bearbeitet wurde,obwohl alles vollständig war,dann soll sie zum zuständigen Sozialgericht gehen und da eine Klage wegen Untätigkeit einleiten bzw.ggf.auch erst mal einen einstweiligen Rechtsschutz,da dauert es nur wenige Wochen,dann würde das Jobcenter evtl.erst mal zur Zahlung verpflichtet,wenn hier ein grundsätzlicher Anspruch bestehen würde !

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 26.11.2015, 12:31

Das wurde zumindest in einem Widerspruchsverfahren (Widerspruch von 10/2011!!!!) durchgesetzt. Es kam im jahr 2014 endlich zu einem Gerichtstermin, an dem der Richter das Jobcenter zu einer Bearbeitung bis zum Tag X verurteilte. Die anwesende Vertretung des Jobcenters zuckte nur mit den Schultern - sie war nicht mal in den Fall involviert. Sie würde das entsprechend weiter gegebn und dann würde man sehen.

Die Folge war ein fehlerhafter Bescheid, in dem Leistungen nachträglich massic gekürzt wurden udn eine Rückzahlung i.H. v. über 3.000 € geltend gemacht wurden. Der damals bereits getrennt lebende Lebensgefährte erhielt danach ebenfalls eine Rückforderung i. H. v. 5.000 €. Insgesamt haben beide in dem Jahr diese Summen nicht mla bezogen!
Also ging das Spiel von vorne los: Widerspruch, gegen den endgültigen Bescheid. Verfahren läuft wieder.
Das Problem ist, dass man vermuten muss, dass die nach so langer Zeit die unzähligen (Fehl-)Bescheide und erfolgten Widersprüche gar nicht mehr nachvollziehen können. Jeder Sachbearbeiter berechnet anders und verlangt unterschiedlichste Unterlagen.
ich hab mir mal die Papier emeiner Freundin zeigen lassen. Da blickt man nicht mehr durch, welcher Bescheid sich auf welchen Widerspruch bezieht udn welche belege zugrunde gelegt wurden.
Z.B. hat man ihr einen Kindergeldzuschuß angerechnet, den sie zwar mal beantragt hatte, aber nie erhalten hatte. Als sie belegte - per Ablehnbescheid der Behörde - dass dieser nie gezahlt geschweige denn bewilligt wurde -  kam als Resonanz (man halte sich fest!): "Es könnte ja sein, dass der Zuschuss aufgrund des Antrages dennoch ausgezahlt worden sei. Daher müsse sie per Kontonachweis belegen, dass dieses Geld nie bei ihr eingegangen ist".
Das war 2012. Da sie mehrere Kontobelege bereits merhfach eingereicht hatte, fehlten eben diese für ca. 3 Monate. Sie musste sie sich kostenpflichtig neu von der Bank beschaffen, obowhl sie ja eigentlich vorlagen!

Der Tochter wurde ein ermäßigtes Schokoticket 2 x auf Antrag für 3 bewilligt. Obwohl sich in ihrer Situation nichts geändert hatte, erhielt der Sohn diese Bewilligung nicht. Nach eingelegtem Widerspruch wurde der Antrag in der Folge auch für die Tochter abgelehnt.
Zur Teilnahme an einer Klassenfahrt lehnte man ihren Antrag auf BuT ab. Sie solle geld zurücklegen, damit sie die Klassenfahrt bezahlen könne. verwandte und freunde sammelten, damit der Junge an seiner Schulabschlussfahrt teilnehmen konnte (ca. 200 €). Im Nachgang bekam sie erst mehrere Monate später ca. 100 € bewilligt.
Ich könnte das ewig so fortführen. jeden Tag kommt eine neue Unmöglichkeit seitens des Amtes ans Licht. Selbst ich könnte Akten damit füllen, was ich hier schon hilfsweise an Schreiben aufgesetzt habe....

isomatte  26.11.2015, 12:55
@Kinderwerkstatt

Das Fehler passieren das ist ja jeden klar,aber hier scheint ja alles schief gegangen zu sein was schief gehen kann,so etwas habe ich noch nicht gehört !

Da kann man ja wirklich irre im Kopf werden.

Aber wegen der Rückforderung müssen doch Nachweise vorhanden sein,was denn dann tatsächlich für Einkommen erzielt wurde und davon werden dann ja noch die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnet und theoretisch vom Netto abgezogen,somit verringert sich ja dann das anrechenbare Nettoeinkommen.

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 26.11.2015, 14:06
@isomatte

Ja, natürlich, die Belege lagen ihr alle vor. Sie durfte dann alles wieder zusammenfinden und erneut einreichen.
Blöd nur, dass sie ständig in der Nachweispflicht ist. Sie muss also auch bescheide vorbringen, die ja vom Amt selbste rstellt wurden. Und so geht es eben auch mit den zugehörigen Belegen. Um die Bescheide überprüfen zu können, verlangen sie alle Belege - und oft noch zusätzliche - nochmal.
Es ist ein elender, unüberisichtlicher Papierkrieg.
Ich hatte ihr Tips gegeben, wie sie ihre Aktenordnung klug anlegt,  damit sie zu jedem Bescheid immer die zugehörigen Belege findet. Das allein ist schon ein zeitaufwendiges Unterfangen, wenn sie zu jedem Widerspruch den entsprechenden Antrag und die miteingereichten Belege heraussammelt, die sie teils mehrfach entnehmen musste, um sie wieder einem anderen Widerspruch oder Antrag beizufügen.

Ich arbeite selbst in einem wirklich wohlorganisiertem Büro und muss auch hier einiges doppelt ablegen. Aber dies entbehrt jeder Grundlage. das ist teils eine 4-fach Ablage unumgänglich. Ich empfinde es als Schikane, wenn die erst vor 4 Wochen eingereichten Dokumente entweder verschwunden sind oder einfach aus Prinzip neu angefordert werden. Um Zeit zu gewinnen.

isomatte  26.11.2015, 16:32
@Kinderwerkstatt

Du siehst ja aber das man dann so gut wie machtlos ist,selbst wenn man einen Anwalt hat !

Es sei denn es ist kein Fachanwalt der nichts von all dem versteht,kann natürlich auch sein das er einer ist,aber trotzdem keinen Durchblick hat,bei diesen durcheinander könnte man das gut verstehen.

Ist denn der ehemalige Partner auch der Kindsvater ?

Dann könnte man es zumindest einigermaßen nachvollziehen,wenn es hier noch um Unterhalt für die Kinder ginge und das ganze dadurch komplizierter wird.

Hallo,
bei uns in der Familie gibt es genau das gleiche Problem, mit dem Unterschied, das jetzt schon mehrere Monate kein Geld gezahlt wurde, auf Grund des nicht bearbeiteten Antrags.

Mit anderen Worten ein Mensch steht im Moment ohne einen Cent da. Das einzige was ich hier empfehlen kann ist den Vorgesetzen der Zweigstelle anzuschreiben und persönlich unter Zeugen diesen Brief abzugeben, wenn möglich direkt an den Vorgesetzten. Meist liegt dieses Mobbing an diesem einen Bearbeiter der zugeteilt wurde, manchmal auch an einer Gruppe von Bearbeitern. Wenn das auch Nichts nützt, würde ich mich an die jeweilige Stadt wenden, soweit ich weiß (kann mich auch irren) sind die der Stadtverwaltung untergestellt. Das heißt es steht jemand über denen.

Das sind die Schritte die wir gerade gehen.

Am Besten ist immer persönlich zu erscheinen, und sich bestätigen zu lassen, was man wann abgegeben hat. Da hat jeder Kunde ein Recht darauf.

Die Anwälte sind vermutlich überfordert, oder haben keine Lust, sich für diese Angelegenheit einzusetzen.

Wallraff hat dem Arbeitsamt mal auf den Zahn gefühlt; das ist nicht von der Hand zu weisen, was da so alles verschwindet, nicht bearbeitet oder sanktioniert wird. Vielleicht sollte deine Nachbarin sich mal an den wenden; denn der weiß vermutlich, wer sie hilfreich unterstützen könnte. Vielleicht hat er eine Internetadresse.

Bloß nicht aufgeben und hinnehmen, was Sachbearbeiter/innen, weder fair noch korrekt, Kunden zumuten.

Viel Kraft und Erfolg für alles Weitere



Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 26.11.2015, 12:08

Vielen Dank.
ich habe ihr auch schon geraten, damit an die Medien zu gehen. Allerdings scheiterten die Versuche, da es eine so breite Masse an Beschwerdefällen gibt, dass die sich kaum retten können.
Wallraff wäre mal einen Kontakt wert.
Meine Freundin hat bereits den Anwalt gewechselt. Zuerst war sie bei einer jungen Anwältin, es ging nicht voran, immer musste sie Unterlagen beibringen, die Anwältin legte viele Akten an, konnte alles belegen, aber man ließ es auf gerichtsverfahren ankommen. Bloß nicht zahlen - das Motto.
Der jetzige Anwalt fackelt zwar nicht lange, droht direkt mit Klage etc, aber genau das führt ja zur von amts wegen gewünschten Verzögerung einer Auszahlung.
Diese hat sich mittlerweile sogar auf Leistungsempfänger ausländischer Herkunft spezialisiert, da diese seines Erachtens noch leichter über den Tisch gezogen werden können, da sie sich oft ihrer Rechte nicht bewusst sind. Er kann sich kaum retten vor Mandanten und ist teilweise erfolgreich.
Aber gegen die Totalverweigerung des Jobcenters kann er auch nur Durchhalteparolen predigen.

Ellen9  26.11.2015, 12:22
@Kinderwerkstatt

Was du schreibst, stimmt leider. Man sollte auch nie ohne Begleitung, sprich Zeugen, dort auftauchen. Wallraff ist meine Option, weil ein kleiner Anhaltspunkt auch schon etwas Hilfreiches bewirken könnte.

Ich habe leider durchaus ähnliche Erfahrungen gemacht (oder besser gesagt, mein Ex-Mann, der vom ALG2 lebt), ständig verschwinden Unterlagen. Er gibt diese sogar persönlich ab. Von einer doppelseitig gedruckten Heizkostenabrechnung fehlte nun auf einmal die zweite Seite XD!

Letztens musste ich bestätigen, dass ich Kindesunterhalt zahle, der Kontoauszug, auf dem das ersichtlich ist, wurde nicht anerkannt.

Mit Sanktionen gedroht wird sofort. Es ist eine unerträgliche Inkompetenz gepaart mit ekelhafter Arroganz. Er lebt seit 12/14 von ALG2, bis jetzt war nicht ein Bescheid ohne Mängel.

Einen Tipp für dich und deine Nachbarin habe ich leider auch nicht. Wie gesagt, selbst wenn persönlich abgegeben (und quittiert) wird, fehlen hinterher Unterlagen. Oder es wird noch irgendein Schwachsinnsnachweis gefordert, Hauptsache die Zahlung verzögert sich.

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 26.11.2015, 12:02

Exakt das ist auch mein Verdacht.

Ständig wechselnde Sachbearbeiter, die telefonisch nicht mehr erreichbar sind (Anrufe werden nicht mehr durchgestellt, auch persönliche Termine nicht mehr vergeben). Hat der Sachbearbeiter gewechselt, muss sie alles neu einreichen, egal, ob es erst 2 Tage her ist oder 2 Monate.

Ein Freund, der wegen einer schweren bandscheibenerkrankung ebenfalls seit Jahren Hartz IV erhält, sagte mir mal: Das sei "Verfahrensverschleppung" und "Unterschlagung von Dokumenten". Ihm selbst sei das nur 2 x passiert, nach einem Anwaltsschreiben dann nie wieder.
Der Unterschied: Er ist Akademiker, hat mehrere Umschulungen gemacht, ist Voll-Hartzer (wenn man das so sagen darf) und Langzeitarbeitslos.
Meine Nachbarin ist gelernte Konditorin, hat 1 Privatinsolvenz überstanden (der Ex-Mann hat sie die Schulden zahlen lassen nachdem er sie in der Schwangerschaft mit dem 2. Kind verließ) und geht nun seit mehreren Jahren putzen (sie arbeitet auf Steuerkarte).
Ich denke, man glaubt mit ihr anders umgehen zu können als mit unserem Kollegen, dem studierten Architekten....
Ich finde es unfassbar und ungerecht. Obwohl ich nicht betroffen bin, entwickle ich eine starke Abneigung gegen dieses System beim Jobcenter, gegen das offenabr sogar Anwälte machtlos sind, da alles ignoriert wird.
bei einem Gerichtstermin wurde dem Jobcenter eine frist zur endgültigen Beschiederstellung gesetzt. Dieser kam dann - aber auf Basis falscher Berechnungsgrundlagen. Zwar lagen die Änderungsbescheide alle vor, so dass man den fehlerhaften Bescheid nachweisen konnte - aber es musste erst wieder Widerspruch eingelegt werden. Und es wurde sogar gesagt: Gegen einen endgültigen Bescheid gäbe es keinen Widerspruchsmöglichkeit! Erneut verzögert sich jetzt die Bearbeitung.