Antragsstellung auf Erstausstattung WG/Haushaltsgemeinschaft.

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Anträge auf Renovierungskostenzuschuss und für Erstausstattung müssen im Voraus gestellt und bewilligt werden (nachweislich schriftlich stellen und auf einen schriftlichen Bescheid bestehen) . Bei der Erstausstattung ist es dem Träger freigestellt, ob er Bar- oder Sachleistungen gewährt (z.B. Gutschein für's Gebrauchtmöbelkaufhaus). Den Antrag kann man jeweils formlos stellen; "Ich beantrage..." und dann halt die erforderlichen Artikel auflisten.

Schau mal hier rein, unter Punkt "Erstausstattung" die pdf-Broschüre, ab Broschüren- Seite 47a: http://hartz.info/index.php?topic=24.0

Wenn Ihr als reine WG zusammenwohnt und jeder getrennt für sich eine 1-Personen- BG mit eigenem Leistungsbescheid etc. bildet, dann muss auch jeder entsprechend für sich einen eigenen Antrag auf Renovierungskosten und für die Erstausstattung stellen. Der Mitbewohner hat mit dem eigenen Leistungsbezug ja nichts zu tun - man teilt sich lediglich die Unterkunftskosten

Über schnelle Antworten wäre ich sehr erfreut. :)

Dann solltest Du wohl Deinen Sachbearbeiter fragen....

Das haben wir schon getan. Wir sollen es selber irgendwie formulieren. Da ich aber mein Lebenlang NICHTS bei der Agentur für Arbeit gesucht habe, musste ich mich damit noch nie auseinander setzten und wäre halt über hilfreiche Tipps sehr erfreut.

@fritzhund

Vielen dank fuer deine bemuehungen. :) Schoen, das man hier auch nicht immer nur beschimpft wird :)!

Wie wäre es, wenn ihr euch ein paar Eimer Farbe und einen Roller kauft, und das selbst macht. Das macht heute so gut wie jeder. (Selbst die Leute, die eine Malerfirma bezahlen könnten) Wieso soll eigentlich jemand anders dafür bezahlen, wenn ihr glaubt zusammen ziehen zu wollen?

Hier steht gar nicht, dass sie das jemand Anderen erledigen lassen wollen. Die Kosten für (die nötigen Materialien für) mietvertraglich vereinbarte Renovierungsarbeiten und für Erstausstattungen sind nicht im Regelsatz enthalten und gesondert zu beantragen. Ob sie das für zwei einzelne Wohnungen oder für eine miteinander geteilte Wohnung beantragen, ist letztlich Jacke wie Hose. (Und Anspruch auf Erstaustattung hat man auch als Geringverdiener, der nicht im laufenden Leistungsbezug steht. )

@Larah10

Danke das du es jetzt so schön auf den Punkt gebracht hast. Gibt halt immer, irgendwelche "klugheiten" die meinen alles besser wissen zu müssen & dann noch nicht mal die frage richtig deuten können.

:)

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