Antrag auf Erstattung von Beerdigungskosten beim Sozialamt?
Hallo,
im Rahmen des kommenden Lebensende meines Elternteils, gibt es immer weitere Fragen, die mir bisher keiner eindeutig beantworten konnte. Heute dreht sich meine Frage um die Beerdigungskosten. Kurz die Fakten:
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mein Elternteil hat keine Vorsorge für eine Beerdigung getroffen
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weitere Familiemitglieder kommen als Kostenträger nicht in Frage
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selbst bin ich Geringverdiener, bekomme ein paar Cent über dem Mindestlohn, bei einer Vollzeitstelle mit 40 Std-Woche
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das Erbe wird wahrscheinlich ausgeschlagen, da kein Vermögen, sondern eher Schulden vorhanden sind, die ich nicht tragen kann
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selbst habe ich gerade eine Teilauszahlung meiner Lebensversicherung erhalten für eine Wohnungkaution, die ich wegen einer neuen Wohnung in den nächsten Monaten brauche.
Mein Frage: Könnte das Sozialamt die Kostenübernahme ablehnen, weil ich die einmalige höhere Auszahlung auf meinem Bankkonto hatte? Wieviele Monate rückwirkend werden eigentlich die Kontoauszüge vom Amt verlangt?
Danke und Entschuldigung für den langen Text, aber ich denke die Vorgeschichte ist zur Beurteilung der Lage wichtig.
Gruß Hopefulla
5 Antworten
Diesbezüglich gibt es eine gravierende Lücke in den gesetzlichen Regelungen.
Die Angehörigen sind per Gesetz verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.
Sofern das Geld dazu nicht ausreicht und nicht anderweitig beschaffbar ist, soll die Sozialhilfe eintreten, entweder durch ein Darlehen oder in Fällen, wo eine Rückzahlung grob unbillig oder nicht machbar ist, auch durch einfache Kostenübernahme.
Die Realität ist jedoch in vielen Fällen eine andere.
Wer einen Bestattungsunternehmer beauftragt, ohne daß das Sozialamt zuvor die Bewilligung erteilt hat, hat vollendete Tatsachen geschaffen und sich per Vertrag quasi verschuldet. Für Schulden muß das Sozialamt aber nicht aufkommen.
Nach den Bestattungsgesetzen muß die Bestattung innerhalb bestimmter Fristen erfolgen. Wo sich die Angehörigen nicht an die Fristen halten, kann das Ordnungsamt die Bestattung in Form von Ersatzhandlung veranlassen und die dadurch entstehenden Kosten von den Angehörigen einfordern.
Damit hätten sich die Angehörigen dann ebenfalls "verschuldet", und weil die Sache bereits gelaufen ist, muß das Sozialamt dafür ebenfalls nicht aufkommen.
In diversen Kommunen kommt es immer wieder vor, daß Sozialämter auf diese Tour reisen, stur untätig bleiben, bis das Ordnungsamt die Ersatzhandlung vorgenommen hat und danach erlären, daß die Bestattung ja stattgefunden hat und deshalb der Grund entfallen ist, um eine Leistung zu gewähren.
Bezgl. der Teilauszahlung der Lebensversicherung gelten dieselben Bedingungen wie auch für alle anderen anzurechnenden oder nicht anzurechnenden Vermögenswerte im Falle des Sozialhilfebezugs, wobei es neben allgemeinen Kriterien auch auf Billigkeit, Zweckbestimmung, die Verpflichtung, es anzugeben usw. ankommt.
Solange ein Sterbefall nicht eingetreten ist und auch nicht offensichtlich unmittelbar bevorsteht, kann auch nicht verlangt werden, vorsorglich vorhandenes Geld für den möglichen Sterbefall aufzuheben.
Hallo Hopefulla,
1. Soweit ich weiß, verlangen sie Kontoauszüge drei Monate rückwirkend.
2. Richte doch mit dem vorhandenen Geld gleich ein Sparbuch als Kautionskonto ein, das Du dann nur noch auf die richtige Summe bringst und dem Vermieter abtrittst, wenn Kautionshöhe und Vermieter tatsächlich feststehen.
3. Theoretisch ist das mit dem "vorher verschulden" zwar richtig, wird aber bei Bestattungen nicht angewandt - wie sollst Du es denn sonst machen....
Also: Beim Erteilen des Auftrages an den Bestatter gleich dazu sagen, daß es ein Fall für's Sozialamt wird. Am besten auch Deine dahingehenden Ansprüche an das Amt dem Bestatter abtreten, d.h., daß er sein Geld direkt vom Amt bekommt.
Im übrigen hat man lt. SGB bis zu 2 Jahre nach der Bestattung Zeit, Kostenübernahme beim Sozialamt zu beantragen - das schon allein widerspricht der Argumentation "vorher verschuldet - wir zahlen nicht"!
Alles Gute!
die erben müssen für die beerigung sorgen und bezahlen?
wenn das erbe abgeleht wird dann gibt es keine erben?
also das auf die behörde (rathaus) gehen und fragen wie das dann abläuft?
allerdings darf man auch als kind keine ansprüche haben oder was unterschreiben? oder gar einen auftrag geben? meist sehr peinlich?
finde es gut das du diese fragen vor dem tauerfall stellst?
ja so ist es überlich aber muss nicht so sein?
aber ich bin kein fachmann? ich sehe nur wie es oft läuft und höre dass dies nicht so sein muss. man kann mal bei einer betreunungsverein nach fragen? die frage ist hat der alte einen betreuung?
das Sozialamt "könnte" die Kosten vorstrecken, aber später wieder
zurückfordern. Dein Vermögen mußt du natürlich offen legen, die prüfen
alles genau nach.
Lebensversicherung zählt zum Vermögen, wenn es dumm läuft musst die kündigen...
Normal wird 6 Monate rückwirkend die Auszüge verlangt.
die erben müssen für die beerigung sorgen und bezahlen?
Falsch, dafür sind die nächsten Angehörigen zuständig, bzw. derjenige, der den Auftrag zur Bestattung gegeben hat