Antrag auf Erstattung der bestattungskosten / Verdienstgrenze

2 Antworten

Die Gemeinde übernimmt Bestattungskosten nur, wenn es absolut keinen Verwandten mehr gibt, der die Kosten übernehmen kann.

So lange du mehr zur Verfügung hast, als deine eigene Grundsicherung, wirst du ratenweise zur Bestattungspflicht heran gezogen.

Es zwingt dich ja niemand, eine Massenveranstaltung zu bezahlen

Zunächst sind die Bestattungskosten dem Nachlass der Verstorbenen zu entnehmen. Gibt der das nicht her, sind (alle) nächste(n) Angehörige(n) im Rahmen ihrer Unterhaltsfähigkeit zur (anteiligen) Kostenübernahme verpflichtet.

Die Unterhaltsfähigkeit bestimmt sich nach der Einkommensgrenze (auch des Lebenspartners) und errechnet sich aus doppeltem Sozialhilfe-Regelsatz, also 2 x 351 = 702 (+ 70% des Regelsatz des Partners = 246) + Kosten der Unterkunft z. B. 600; macht 702 (+246) +600 = 1302 (1548) EUR.

Bevor das Sozialamt allerding die Kosten übernimmt, wird hier genauestens geprüft, inwieweit Schenkungen oder Zuwendungen erfolgten, die 10 Jahre rückwirkend zuforderst erst einmal zurückverlangt werden könnten, um die Kosten zu decken :-O

G imager761