Antrag auf Beratungshilfe bei Trennung?

4 Antworten

Angeben musst du es schon,wird dann auch in der Berechnung des Versorgungsausgleiches angewendet

Das hat aber nichts mit Beratungshilfe zu tun.

Beratungshilfe bekommst Du nur, wenn Du "arm" bist. ´Vielleicht bist Du aber nicht arm, weil Dein Mann Dir Unterhalt zahlen muss. Um das zu prüfen, musst Du das Einkommen Deines Ehegatten angeben.

was du alles in der beratungshilfe angeben musst, erklärt dir alles der rechtsanwalt deines vertrauens oder der rechtspfleger im amtsgericht.

Doch das wird berücksichtigt. Selbst bei einem Scheidungsverfahren kann der eine Ehegatte dem anderen noch Prozesskostenvorschusspflichtig sein.