Antrag auf Beratungshilfe bei Trennung?
Hallo,
muss man im Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe das Einkommen seines Ehegatten mit angeben, wenn man es in einer Trennungsangelegenheit beantragen möchte? Denn da wird das Einkommen vom Ehemann ja eigentlich nicht berücksichtigt, oder? Soll man das Feld dann einfach frei lassen und keine Einkommensnachweise von dem Mann einreichen?
Danke schon mal.
Crissaa
4 Antworten
Angeben musst du es schon,wird dann auch in der Berechnung des Versorgungsausgleiches angewendet
Das hat aber nichts mit Beratungshilfe zu tun.
Beratungshilfe bekommst Du nur, wenn Du "arm" bist. ´Vielleicht bist Du aber nicht arm, weil Dein Mann Dir Unterhalt zahlen muss. Um das zu prüfen, musst Du das Einkommen Deines Ehegatten angeben.
was du alles in der beratungshilfe angeben musst, erklärt dir alles der rechtsanwalt deines vertrauens oder der rechtspfleger im amtsgericht.
Doch das wird berücksichtigt. Selbst bei einem Scheidungsverfahren kann der eine Ehegatte dem anderen noch Prozesskostenvorschusspflichtig sein.