Anträge schriftlich oder zur Niederschrift?

3 Antworten

Mit diesen Antraegen sind die Verwaltungsakte gemeint, das sind Anordnungen von Behoerden und Verwaltungen. Dagegegen kannst du dich aber wehren, in dem du einen Widerspruch einlegst mit Begruendung.

Entweder du schreibst selbst solch einen Widerspruch oder du gehst zu der Abteilung und dem Sachbearbeiter und legst dort Widerspruch ein. Der Sachbearbeiter schreibt das dann nieder und du musst dann lediglich unterschreiben.

Zunächst muss der Antrag zur Niederschrift zulässig sein.

Dann meint das lediglich, dass ein Formular mit den erforderlichen Pflichttfeldern nach deinen Angaben ausfüllt und zur Unterschrfit vorgelegt werden muss.

G imager761

Das gilt für alle Anträge.

Das heißt also, ich kann mit meinen fix und fertig ausformulierten Antrag auf einem TablettPC auf der Behörde erscheinen, und diktiere meinen Antrag dem Beamten, und der muss das schreiben, was ich ihm diktiere, und dich darf zusehen, wie die Gesichtsfarbe des Beamten von normal über rot, dann grünlich-gelb, wieder zurück und zum schluß richtung weiß verfärbt?

Schön.

Was mache ich, wenn sich der Beamte weigert, meinen Antrag niederzuschreiben? Dienstaufsichtsbeschwerde?

Danke für Info Merlin.

@Merlin123dabei
diktiere meinen Antrag dem Beamten, und der muss das schreiben, was ich ihm diktiere,

Genau das meint es nicht.

@Merlin123dabei

der muss das schreiben, was ich ihm diktiere

Nein. Das ist nicht so. So gibt es zum einen für viele Antragsarten vorgefertigte Formulare, die einfach sachlich aufnehmen, was an wirklichen Infos benötigt wird. Und dann muss der Beamte natürlich auch kein unsachliches Quaksalbergesülze erfassen, sondern eben nur der Antragsstellung dienliche Sachinfos. Querulantische Kasper kann der einfach aus seinem Büro werfen.