anstehende privatinsolvenz, was zählt als pfändbares einkommen?

5 Antworten

Moin,- das was "eichhorn" schreibt is Müll.- Die Pfändungsgrenzen haben mit Sozialhilfe oder Hartz 4 GAR nix zu tun.- Es gelten die gültingen Pfändungstabellen und die regeln nach §§ 850 ZPO.- im § 850a ZPO dteht auch drin, was pfändungsfrei ist. -z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten usw.- Nach meiner Kenntnis darfste das Kindergeld behalten, weil das ja eigentlich für die Kinder ist.- Bei dem Lohn gelten für den Chef die normalen Regeln einer Lohnpfändung.- der geht ja auch nur nach den Angaben auf der Steuerkarte.-

genau, die pfändungstabellen kenn ich ...und da steht ja, mit 2 unterhaltspflichtigen personen dürfen einem 1585 (oder so) zum leben bleiben. is denn da das kindergeld bereits inbegriffen? klar,nur das gehalt darf gepfändet werden....also immer so viel, das ich 1585 behalten daf inklusive kindergeld?

Das Kindergeld wird sowiso rausgerechnetBeim Einkommen gilt meißt die Sozialhilfe Grenze

okay, danke...

also darf ich quasi 1595 + 368 (kindergeld) behalten?

Bei 2 Unterhaltsberechtigten haben Sie einen Freibetrag von 1569,99 Euro Nettoeinkommen. Darüber hinaus legt die Pfändungstabelle in 10,- Schritten den pfändbaren Betrag fest. Bei 1595 Netto sind 11,01 pfändbar. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss werden auf Ihr Einkommen nicht angerechnet.

vielen dank, das hilft mir sehr weiter!

der mensch von der schuldenberatung hat das insgesamt mit reingerechnet...und sagte " der unterhaltsvorschuss geht dann weg"

@theodora1981

Dann hat er wohl nicht viel Ahnung?

@paps1959

hmm...keine ahnung..ist halt eine öffentlich anerkannte schuldenberatung in berlin. wenn ich 1569 euro + 368 kindergeld und 133 unterhaltsvorschuss behalten darf, dann is das ja ne ganze menge ... damir kann man recht gut leben...mir ist das nicht geheuer...oder wird dann einfach mehr vom nettolohn gepfändet, so dass ich insgesamt auf 1569 euro komme?!

1659,99 Euro darfst du bei 2 Kinder behalten. Punkt !!!! Alles was darüber hinaus an Einkommen erziehlt wird, wird als Insolvenzmasse eingezogen.

Darin sind die Kinder bereits enthalten.

Du hast ein Gesamteinkommen von. 2096,- Euro - 1659,99 = 436,01 Euro

Dir werden 436,01 Euro von deinem Gesamteinkommen abgezogen und fließen in die Insolvenzmasse. Lediglich Urlaubsgeld und 50 % Weihnachtsgeld werden dir belassen.

Ich kann dich beruhigen. Dir wird überhaupt nichts gepfändet. Der aktuelle Freibetrag der Pfändungstabelle beträgt

Anzahl Personen Pfändungsfreigrenze 0 1.049,99 € 1 1.439,99 € 2 1.659,99 €

1659,99 Euro darfst du bei 2 Kinder behalten. Kindergeld gehört den Kindern. Unterhalt dient den Kindern und du selbst trägst zum Naturalunterhalt bei und dir werden die 2 Kinder ebenfalls angerechnet, also kann und darf dir nichts gepfändet werden.