Ansprüche des Sozialamts bei Nießbrauchrecht der Schwiegermutter

6 Antworten

Wenn Die Schwiegermutter den Nießbrauch hat (welcher Trottel hat Euch beraten), dann stehen die Erträge aus dem Objekt der Mutter zu.

Bisher dadurch, dass sie es selbst bewohnt, im Falle dass Sie ins Heim muss dadurch, dass die Räume, oder eben das ganze Haus (so wie es formuliert ist) vermietet wird udn die Miete für das Heim aufgewendet wird.

Das Haus als solches ist Deines und daran wird sich auch nichts ändern. Man kann nur an die Erträge, die der Schwiegermutter zustehen.

Warum habe ich zum "Nießbrauch" gesagt schlecht beraten?

Ganz einfach, ein lebenslanges Wohnrecht mit dem Vermerk, "solange es von der Wohnrechtserechtigten selbst ausgeübt wird," würde die Schwiegermama voll abgesichert haben, aber Euch von der Verpflichtung (aus dem Haus) befreit haben, wenn sie ins Heim muss.

Ausserdem ist derNießbrauch schlecht im Falle der Vermietung. Der Nießbrauchsberechtigte muss die Miete voll versteuern udn hat keine Abschreibungen und der Nießbrauchsverpflichtete (Du) kann nciht abschreiben, weil er keine Einnahmen daraus hat.

So "trottelig" ist der vereinbarte Nießbrauch der Schenkerin nun auch wieder nicht. Gerade im Fall der Pfllegebedürftigkeit zeigt sich, dass ein (nunmehr zweckfreier) Nutzungsanspruch (Wohnrecht) weitaus weniger Wert ist als der Fruchtgenuss (Mieteinnahmen) aus Nießbrauch. Selbst nach Steuern.

G imager761

@imager761
erade im Fall der Pfllegebedürftigkeit zeigt sich, dass ein (nunmehr zweckfreier) Nutzungsanspruch (Wohnrecht) weitaus weniger Wert

wert für wen? Aus Sicht des Sozialamtes magst Du recht haben - der Schwiegermutter wäre es vermutlich lieber, das Sozialamt könnte nicht auf das Haus zugreigen.

Hat das Sozialamt dann irgendwelche Ansprüche an meinem Eigentum, in welchem die Schwiegermutter Nießbrauchrecht hat?

Nein. Ersten kann das Sozaiamt 10 Jahre nach Übergang keinen Rückforderungsanspruch aus Rechtsgrund Verarmung auf sich überleiten.

Entfällt das Nießbrauchrecht automatisch, wenn die Schwiegermutter im Pflegeheim ist, oder muss es von der Schweigermutter beantragt werden.

Zweitens erlischt ein Nießbrauchrecht n. § 1030 BGB kraft Gesetz mit dem Tod und ist nicht übertragbar.

Muss ich generell für irgendwelche Kosten der Schwiegermutter aufkommen?

Nein. Allenfalls einmal für ihre Bestattung, aber nicht ihre Heimpflegekosten.

Kann das Sozialamt vielleicht noch an das Erbe meines Mannes, um die Kosten für die Schwiegermutter zu decken?

Nein. Seine Elternunterhaltpflicht bemaß sich nur an seinen Einkünften, nicht Vermögen und bestand nur lebzeitig.

G imager761

Edit: "Zweitens erlischt ein Nießbrauchrecht n. § 1030 BGB kraft Gesetz erst mit dem Tod ..."

Meint: Lebzeitig kann deine Schwiegermutter nunmehr von dir als Rechtsnachfolger des verpflichteten Sohnes fiktive Mieteinnahmen des überschriebenen Hauses n. ortsüblichem Mietpreisspiegel oder Vergleichsobjekte beanspruchen.

G imager761

@imager761
fiktive Mieteinnahmen

Wofür denn das bitte? Hast Du vielleicht übersehen, dass die Fragestellerin nicht in dem Haus wohnt?

Hallo zusammen, meine Schwiegereltern übertrugen vor ca. 12 Jahren ihr Haus an meinen Mann mit Nießbrauchrecht für sich selber.

Das ist - je nach exakter Formulierung - nicht sehr geschickt gewesen. Siehe Antwort von "wfwbinder" dazu. Aber: Wurde im Nießbrauch auch die Lastenübernahme vereinbart, sieht es ggfs. anders aus. Leider wird das meistens nicht bedacht, sodass die lasten des Objekts beim Eigentümer liegen, der aufgrund fehlender Einkünfte selbige nicht geltend machen kann, und die Einkünfte beim Nießbrauchsberechtigten, der sie in voller Höhe versteuern muss.

Hat das Sozialamt dann irgendwelche Ansprüche an meinem Eigentum, in welchem die Schwiegermutter Nießbrauchrecht hat?

Das Sozialamt wird das Objekt vermieten, und die Einkünfte zur Deckung der Pflegekosten einsetzen. Die Kosten für die Instandhaltung etc. bleiben weiterhin bei Euch, sofern nicht anders geregelt (s.o.).

Entfällt das Nießbrauchrecht automatisch, wenn die Schwiegermutter im Pflegeheim ist, oder muss es von der Schweigermutter beantragt werden.

Das Nießbrauchsrecht erlischt erst mit dem Tode des Berechtigten. § 1030 BGB.

Muss ich generell für irgendwelche Kosten der Schwiegermutter aufkommen?

Nein, nur für die Bestattungskosten am Tage X (klingt jetzt herzlos, ist aber so).

Hat das Sozialamt dann irgendwelche Ansprüche an meinem Eigentum, in welchem die Schwiegermutter Nießbrauchrecht hat?

Die Schwiegermutter muß ihr Nießbrauchrecht zur Bestreitung ihres Bedarfs einsetzen. Das heißt, das die Wohnung zu vermieten ist und die Miete für die Pflegekosten einzusetzen.

Kann das Sozialamt vielleicht noch an das Erbe meines Mannes, um die Kosten für die Schwiegermutter zu decken?

Abgesehen davon, das das Niesbrauchrecht von der Schwiegermutter wirtschaftlich einzusetzen ist, Nein.

Kann man das Nießbrauchrecht in Wohnrecht umwandeln, so dass das Sozialamt keine Möglichkeit hat, das Haus zu Vermieten

Nein.

Das ist eine gute Frage. Das einzige was sie vielleicht verlangen könnten ist das du das Haus vermietest sofern du nicht selbst drin wohnst. Damit die Kosten die die Pflege Stufe und die Rente nicht abdecken ausgeglichen sind.

Aber zur Sicherheit würde ich mir noch eine Rechtsberatung einholen

Der bisherige Wohnraum der Schwiegermutter steht hier nur zur Verfügung, da sich möglicherweise bei selbstbewohntem Wohnraum die Anzahl der Personen auch kurzfristig ändern kann.

Niemand verlangt, dass eine Mutter mit zwei Kindern aus ihrem selbst bewohnten Eigentum ausszieht, so lange keine finanziellen Ansprüche geltend gemacht werden. Selbst Dann werden Möglichkeiten geboten.

Rechtsberatung würde ich trotzdem einholen.

@StoerDeBaecker

Ich glaub sie wohnt auch gar nicht selbst drin. Und wenn die Schwiegereltern dem Ehemann die Immobilie so vermacht haben das die zehn Jahres Frist bei seinem eigenen Tod verstrichen war können sie glaube ich sowieso nichts mehr holen von der Schwiegertochter, aber sicher bin ich mir auch nicht.