Anspruch Weihnachtsgeld bei Aufhebungsvertrag TVÖD

5 Antworten

Was steht denn zu Sonderzahlungen im Arbeitsvertrag, bzw. im geltenden Tarifvertrag?

Oft sind Rückzahlungsklauseln oder Einschränkungen der Bezüge (z.B. anteilig pro Beschäftigungsmonat) im Vertrag festgehalten. In manchen Verträgen ist sogar eine Rückzahlung des Weihnachtsgeldes vermerkt wenn der AN vor Ablauf des 31.3. des nächsten Jahres den Betrieb verläßt.

Viele AG sehen das Weihnachtsgeld nicht nur als "Belohnung" für das abgelaufene Jahr, sondern auch als Ansporn für zukünfige Leistungen an.

Wenn sie einen Aufhebungsvertrag unterschreibt gehe ich mal davon aus das sie keinerlei ansprüche mehr hat. Lest euch den genau durch bevor ihr den unterschreibt.

Die "Jahressonderzahlung" (Zusammenfassung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld) wird nach dem TVÖD für die Arbeiter/ Angestellten... gezahlt, die am 1. Dezember in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Wenn Deine Frau den Aufhebungsvertrag zum 15. November unterzeichnet, so hätte sie für dieses Jahr keinen Anspruch auf die Zahlung.

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind eine Kannbestimmung also kein Muss.

TVÖD ist der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und dort ist das kein Kannbestimmung.

Gilt nicht für TVÖD, da ist alles geregelt, es sei denn, es wurde ein Haustarifvertrag ausgehandelt (im Theater z.B.).

Wenn ich recht auf dem laufenden bin, dann gibt es laut TVÖD Weihnachtsgeld nur für den, der am 01.12. eines Jahres beschäftigt ist. Soll heißen: Vorher kündigen = Null Kohle.