Anspruch auf Studienbescheinigung aus vergangenem Semester?

5 Antworten

Du musst doch anhand Deine Studienbuches nachweisen können, dass Du in dem Semester eingeschrieben warst. Das kann doch kein Problem sein, so eine Bescheinigung auszustellen, auch rückwirkend.

Klar muss das Studentensekretariat dir eine Studienbescheinigung ausstellen. In deinem Fall würde ich mich beschweren. Da hat der Bearbeiterin etwas nicht gepasst an dir. Das war reine Willkür.

kann das sein, daß ihr ziemlich zurück seid? Das macht man doch schon seit Jahren schon nur noch online

droh mal mit der Presse, das wirkt oft Wunder

Du hast einen Anspruch darauf.