Anspruch auf Studienbescheinigung aus vergangenem Semester?
Die Sachbearbeiterin beim Studentensekretariat wollte keine Studienbecheinigung nachträglich ausdrucken. Brauchte die Bescheinigung für das Sommersemester 2007, weil eine Versicherung diese verlangte. Hat man einen Anspruch darauf? Wie kann man argumentiern? War das nicht Willkür?
5 Antworten
Du musst doch anhand Deine Studienbuches nachweisen können, dass Du in dem Semester eingeschrieben warst. Das kann doch kein Problem sein, so eine Bescheinigung auszustellen, auch rückwirkend.
Klar muss das Studentensekretariat dir eine Studienbescheinigung ausstellen. In deinem Fall würde ich mich beschweren. Da hat der Bearbeiterin etwas nicht gepasst an dir. Das war reine Willkür.
kann das sein, daß ihr ziemlich zurück seid? Das macht man doch schon seit Jahren schon nur noch online
droh mal mit der Presse, das wirkt oft Wunder
Du hast einen Anspruch darauf.