Anspruch auf Stellenbeschreibung

2 Antworten

Hallo, da hilft dir sicher der Betriebesrat weiter, wenn ihr einen habt. Ein Anrecht auf ein Zeugnis hast du auf jeden Fall und hier müssen deine Tätigkeiten dann auch beschrieben sein.

Naja, dann fordere doch mal ein Zwischenzeugnis an - darauf hast du auf alle Fälle ein Anrecht... und darin sollte dann die Stelle beschrieben sein. ;-)