Anspruch auf Erstausstattung bei Geburt ohne Bezug von Hartz 4?

6 Antworten

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Kommt ganz auf dein Einkommen an. Ich bekomme leider keine Erstlingsausstattung bezahlt. Erkundige dich am besten direkt bei pro familia.

frag mal bei pro familia nach. die wissen sehr gut über solche zuschüsse bescheid. wieviel du bekommen kannst und wo du es beantragst. auch ohne hartz4

Dankeschön!

Das kommt darauf an,wie viel man verdient. Wenn man Geringverdiener ist,dann hat man darauf Anspruch.

Danke vielmals!

Danke schonmal für die schnellen Antworten.

Kurz zur Erläuterung: ich hatte bis kurz vor der Schwangerschaft 2 Jobs, zu dem Zeitpunkt als die Schwangerschaft festgestellt wurde war ich gerade nur in einem 400 Euro Job tätig.

Bis zur Entbindung bekomme ich die 400 Euro auch weiterhin und Hartz 4 wollte ich nicht beantragen, da es nur Nachteile hätte. Ich lebe mit meinem Partner bereits zusammen und er liegt mit seinem Einkommen über dem Satz, was bedeutet = kein Anspruch für mich. Des weiteren hätte ich dann keinen Anspruch auf Elterngeld, womit ich schlechter fahren würde in Zukunft.

Nur kann mich mein Partner finanziell kaum unterstützen, da er noch mit Schulden aus einer gescheiterten Selbständigkeit zu kämpfen hat. Für die Ämter zählt ja leider immer nur was auf dem Papier steht und die sonstigen Umstände sind ja leider uninteressant.

Deswegen wollte ich wissen ob es die Möglichkeit gibt, Erstausstattungsgeld von der ARGE zu bekommen ohne regulären Bezug...

Wegen ALG2: Bis zur Geburt des Kindes muss zwischen deinem Freund u.dir aber ja nicht unbedingt eine Verantwortungs-u.Einstehens-Bedarfsgemeinschaft nach § 7 SGB II vorliegen. Sofern Ihr derzeit nicht gemeinsam wirtschaftet und euch finanziell nicht gegenseitig unterstützt etc., dürfte sein Einkommen bis zur Geburt des gemeinsamen Kindes bei der ALG2-Berechnung noch gar nicht erfragt und angerechnet werden; er wäre lediglich relevant für die hälftigen Unterkunftskosten. http://hartz.info/index.php?topic=30.0 Aber davon ab: Wie bist du denn dann derzeit überhaupt krankenversichert ?

Wegen Schwangerschaft u.Geburt entstehen nach dem BGB Ansprüche der Schwangeren/ Mutter und des Kindes gegenüber dem Kindesvater (§ 1615l BGB); dazu gehören auch die Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder wegen der Entbindung entstehen, u.a. Schwangerschafts-Erstausstattung, Erstausstattung des Kindes usw. (Kann der Vater absetzen). Andernfalls wie schon gesagt wurde: Caritative Stellen - und ansonsten ggf. Einmalige Bedarfe gemäß § 31 SGB XII beim zuständigen Sozialamt beantragen (bei der ARGE nur, wenn im ALG2-Leistungsbezug). Das Einkommen und vorrangige Unterstützungsansprüche werden für den Antrag überprüft werden.

@Larah10

Die Krankenversicherung darf ich derzeit selbst zahlen mit 140 Euro monatlich was von 400 Euro echt weh tut, zum besseren Verständnis: meine Scheidung ist erst letzten Monat durchgegangen, bis dahin war ich noch familienversichert, ist jetzt also nur der Übergang, da ich im Oktober den Papa der Kinder heiraten werde. Da ich Zwillinge bekomme rechnet es sich für uns alle ab der Geburt mehr wenn wir kein Hartz 4 beantragen da sonst das Elterngeld entfällt und das wäre der größere Nachteil. Vor allem war ich arbeiten auch als ich schon schwanger war, nur ist der Bezug vom ALG 1 vom ersten Job vor ein paar Monaten ausgelaufen und seit dem kämpf ich mich halt so durch.

Das mit den Schulden des Vaters wird sich in den nächsten Monaten regulieren, dann sieht die Allgemeinsituation ganz anders aus, es wäre jetzt nur für die Übergangsphase.

@Larah10

Vielen lieben Dank!

So etwas können nur Mütter beantragen, die H4 bekommen, weil in ihren Standardbezügen natürlich nicht die Kosten einer solchen Babyausstattung vorgesehen sind.

Wenn eine Mutter kein H4 bekommt, dann gehen sie oder ihr Mann ja in der Regel arbeiten, sodass die Austattung vom Gehalt bezahlt werden kann.

Auch Dir vielen Dank!