Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit (3-wöchiger Ferienjob)?

5 Antworten

Ein gesetzlicher Anspruch entsteht erst nach Ablauf der ersten 4 Wochen des Arbeitsverhaeltnisses.

Nein. Dein AG ist erst nach 4 Wochen Arbeit verpflichtet, eine Lohnfortzahlung zu leisten.

Da du nicht sozialversicherungspflichtig bist, erhältst du auch kein Krankengeld.

Du bekommst somit für deine Krankheitstage kein Geld!

Nein, Lohnfortzahlungsanspruch entsteht ja erst nach 4 Wochen.

Im Prinzip benötigst Du ja noch nicht einmal eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.