Anspruch auf bezahlten Urlaub Minijob?
Wie berechnet man eigentlich die Höhe des Urlaubsgeldes wenn man im Minijob monatlich regelmäßig 450 Euro verdient hat? Finde leider nur informationen Urlaubstage = die Anzahl der Tage die man durchschnittlich pro Monat gearbeitet hat mindestens 4 Wochen usw...
Mal angenommen man arbeitet 11 Monate unnterbrochen und hat regelmäßig 450 Euro verdient, wäre dann der 12 Monat der Urlaubsmonat und man bekommt trotzdem 450 Euro als bezahlten Urlaub?
3 Antworten
Hi liebe Sonne...,
Anspruch auf bezahlten Urlaub hast du sehr wohl, jedoch keinen Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld als Minijobber:
Jeder Minijobber hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dergesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, rechnen Sie den Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage um.
Dabei ist nur wichtig, wie viele Werktage Ihr Minijobber pro Woche arbeitet – nicht, wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Arbeitsrecht bzw. in dem Link hier: www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/03_urlaubsanspruch/node.html
Gruß siola55
Das Urlaubsgeld wird nach den letzten 13 Wochen berechnet.Das heißt, die im Durchschnitt gearbeiteten Stunden der letzten 13 Wochen ergeben das Urlaubsgeld für 1 Woche
Ok danke für den Hinweis.
Überschreitung der 450-Euro-Grenze ab 2017 dreimal im Jahr erlaubt
Heißt im Umkehrschluss also auch, dass wenn man in den 13 Wochen vor seinem Urlaub die 450-Euro-Grenze überschritten hat, das Urlaubsgeld entsprechend höher sein wird?!
Ob Urlaubsgeld gezahlt wird, müsstest Du Deinem Arbeitsvertrag entnehmen.
Das Urlaubsentgelt berechnet sich ja nach der bekannten Formel:
Wochenarbeitsstunden x 13 Wochen : 3 Monate = Durchschnittliche monatliche Arbeitszeit.
Und dann wird es natürlich individuell - die Daten weißt nur Du und mußt es halt entsprechend ausrechnen!
Bitte!
Die Urlaubstage werden endsprechend deiner durchschnittlichen tgl. Arbeitszeit berechnet.
Stimmt so nicht ganz laut der minijob-zentrale.de unter Arbeitsrecht:
Dabei ist nur wichtig, wie viele Werktage Ihr Minijobber pro Woche
arbeitet – nicht, wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01\_minijobs/02\_gewerblich/01\_grundlagen/04\_arbeitsrecht/03\_urlaubsanspruch/node.html
Doch es kommt auch auf die Stunden an, da der Urlaubstag mit dieser durchschnittlichen Stundenzahl berechnet und bezahlt wird.
Urlaubsgeld ist was anderes als der Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Das Urlaubsgeld und dessen Höhe ist eine freiwillige Leistung des AG's ( evtl. sagt auch was der Tarifvertrag dazu)
Welchen Urlaubsanspruch du hast, sollte in deinem Arbeitsvertrag stehen, jedoch steht dir mindestens der gesetzliche Mindesturlaub zu.
Die Urlaubstage werden endsprechend deiner durchschnittlichen tgl. Arbeitszeit berechnet.
Arbeitest du als Beispiel tgl. 3 Stunden, so wird dir der Urlaubstag auch mit 3 Stunden berechnet.