Anspruch auf Behindertenstellplatz ohne, dass man ein Auto hat?

3 Antworten

Kurz Antwort Anspruch auf einen Personenbezogen Behindertenausweis hat keiner, die Gemeinde ist nur gehalten wo es möglich ist in begründeten Fällen so eine Parkplatz aus zu weisen. Ein eigenes Kraftfahrzeug muss der Begünstigte nicht haben

Nein^^.

Kannst sogar wenn die Kinder mal da sind das Auto abschleppen lassen auf kosten der Kinder^^. Denn ein Behindertenparkplatz ist für eine Person die ein Physisches Defizit hat und es nicht möglich oder nur schwer möglich ist wenn dieser längere Strecken läuft. Also Faustregel :Bist du nicht Behindert!? Dann park wo anders.

Nein er kann bei einem Personenbezogenen Parkplatz nicht das Auto der Kinder abschleppen lassen, solange der Parkausweis gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt wird,

Hallo,

hm, die frage ist definitiv gut. ich kenn mich nur soweit aus - wir fahren öfter mal mit meiner Oma zum einkaufen und parken dann auch imemr auf den behindertenparkplätzden, da sie ja auch einen Ausweis hat. Wie das aber mit festen parkplätzen aussieht weiß ich leider nicht.

LG lena