Ansprechpartner Bewerbung Adressfeld?
Kann mir jemand sagen, wenn ich eine Bewerbung an ein Gericht schreibe und die Adresse an den Herrn Direktor des Amtsgericht lautet und aber in der Stellenanzeige Ansprechpartner Frau XY steht.
Da kann ich ja unter dem Direktor des Amtsgericht nicht Frau XY schreiben oder? Frau XY ist ja nicht der Direktor ;-)
Wie mache ich das jetzt am besten, hat jemand hier vielleicht ein Vorschlag?
Ich hätte die Frau XY jetzt im Anschriftsfeld weggelassen und dann aber in der Anrede namentlich erwähnt. Ist das so OK?
Die Bewerbung geht sowieso per mail raus.
1 Antwort
In der Justiz ist es durchaus üblich, dass die Anschrift mit
An den Präsidenten des XY -gerichts angegeben ist. (Von einem "Direktor" habe ich noch nie gehört). Die Post kommt ohnehin erst einmal in die zentrale Poststelle und wird von dort aus weitergeleitet an die zuständigen Personen.
Da du die Bewerbung ja ohnehin per mail verschickst, reicht es, die Ansprechpartnerin dann im Anschreiben namentlich anzusprechen mit "Sehr geehrte Frau X". Dort aber bitte nicht den Präsidenten ansprechen....
Dir viel Erfolg!