Anreise zum Zeugentermin und Freistellung?

5 Antworten

Ich würde am Vortag anreisen. Bei 600 km wäre mir das Risiko zu groß, mich zu verspäten.

So weit ich das weiß wird ein Hotel nur zu 20 Euro die Nacht übernommen.

Das macht meine Frage aber nicht einfacher, sondern schwerer.

Am Vortag anreisen heißt, ich bräuchte diesen Tag auch noch frei, also statt zwei Tage, sind es hier schon drei, da ich am Vortag länger in der Arbeit bin und dort dann ein teures 24 Check Inn Hotel suchen muss wenn ich erst nachts um 03:00 Uhr einchecken könnte.

Da der Weg sehr weit ist, kannst du auch schon am Vortag anreisen und im Hotel übernachten. Die Kosten dafür werden dir nach JVEG zurückerstattet.

Falls deiner Zeugenladung nicht genügend Informationen beilagen (abweichend vom Bundesland), ruf bei der im Briefkopf angegebenen Nummer an und frage dort nach.
Bei größeren Gerichten gibt es Beamte/Angestellte, die sich hauptsächlich damit befassen und dir alles erklären können.

....also es ist ein Unterschied ob du von Freiburg nach Dortmund fährst - auf der Autobahn

oder von  Wächtersbach  nach  Glottertal......

verstehst du was ich meine;-)

Ich an deiner Stelle- würde 2 Tage dafür einplanen und mir die Zeit  dort ggf. bestätigen lassen.

1 Stunde Schlaf-Pendeln, Sehnenscheidenentzündung .......das ist doch sonst alles zuviel.


Lg

Danke, genau der Meinung bin ich auch. Dienstag Verhandlung, 1200km an dem Tag fahren + Verhandlung und nach 2 Stunden Schlaf wieder weit pendeln.

Denke das ist menschlich gesehen verständlich.

Nur akzeptiert es das Gericht auch und würde den Ausfall auch an dem Tag nach der Verhandlung zahlen? Nach oben genannten Umständen.

@goldenlord

Ich kann da jetzt nicht aus Erfahrung sprechen - und die rechtliche Seite dazu kenne ich nicht.

Mein Gefühl sagt mir aber - dass alles an einem Tag nicht zu schaffen ist.

Ich weis jetzt nicht wann die "Sache" läuft...aber ich an deiner Stelle würde gleich am Dienstag dort anrufen ( Kontaktdaten stehen sicher auf der Vorladung) und das alles genau telefonisch abklären.

Lg

@sonnymurmel

Nachtrag:

Hast du mit deinem Arbeitgeber bereits über eine Freistellung gesprochen?

 schau mal hier:

https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/freistellung\_und\_verguetungspflicht\_bei\_voruebergehender\_arbeitsverhinderung/#c5979


Nach § 616 BGB kannst du freigestellt werden und meist ist bei der Vorladung auch bereits ein Antrag für den Arbeitsgeber dabei.

Wenn nicht - kannst du nachfragen.

In deinem Fall werden eben 2 Tage beantragt - das Geld holt sich dein Arbeitgeber vom Gericht ...............


Versuch es mal Mit Flixbus oder blablacar ... ist für dich entspannter .... und es gibt Nachtfahrten

Ich wohne direkt auf dem Land und das Gericht ist jetzt auch in keiner Großstadt. Da kann man froh sein einen normalen Bus zu finden.

@goldenlord

Weiß ich. Aber jede Autobahn hat eine Ab/Auffahrt mit Parkmöglichkeiten in der Nähe und blablacar Fahrer sammeln dich auf und setzen dich ab, wo du möchtest. Dein Reiseziel wirst du nicht direkt finden ... z.B. Schotten nach Wolfsschlungen = mit eigenem Auto bis A5/A45/66 GI/FB/GLN, Austieg Stuttgart/Esslingen/... und von da Taxi oder ... Zeitüberbrückung im Eiscafe

1200Km mit dem Auto an einem Tag abzureißen und dann noch dazwischen eine anstrengede Gerichtsverhandlung ist Wahnsinn! Reise am Vortag gemütlich und ohne Stress an, geh am nächsten Tag ausgeruht zur Verhandlung, und fahr dann nach Haus.

Kriegt man den Tag zuvor und danach in dem Fall entschädigt vom Gericht und freigestellt oder müßte ich Urlaub/Frei nehmen, dass ich ABER von der Arbeit aufgrund Unterbesetzung wohl nicht ohne weiteres bekommen würde.

 

Dann würde mir nur der Wahnsinn bleiben alles an einen Tag zu erledigen..