Anrechnung der Betriebszugehörigkeit nach Wiedereinstellung!

2 Antworten

Die Unterbrechung von 4 Monaten war zu lang und zudem haben sich auch die Arbeitsvertragsbedingungen geändert. Die Rechtsprechung lässt nur kurzfristige Unterbrechungen von einigen Wochen zu. Von daher wird die alte Betriebszugehörigkeit - zum Beispiel im Rahmen eine späteren Kündigungsschutzklage - nicht zugerechnet.

Kenne die Gesetzeslage zwar nicht. Hast aber gehört was der Betriebsleiter geantwortet hat, da sollte man dann doch schon überlegen was wichtiger wäre!!!

Finde es zwar sehr sehr traurig diese Einstellung aber das gibt es auch in anderen Firmen.. leider.

Naja - leider machen es sich solche Vorgesetzten relativ leicht mit solchen Aussagen; und wenn man so etwas duldet, wird es weiter Schule machen. Ich denke einfach, dass man schon bei solchen Ansätzen schon gleich eingreifen muss - allerdings muss eine Gegenargumentation schon fundiert sein. Ich denke, dass sie den Vertrag nicht hätte unterschreiben sollen, weil sie eigentlich in der besseren Position war: man brauchte sie dringend auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung und konnte somit sofort starten und auf eine Einlernphase verzichten. Die Zeit saß also dem Betrieb im Nacken; somit für sie die bessere Ausgangsposition. Wir möchten jetzt einfach versuchen, "das Kind noch aus dem Brunnen zu retten".......

@Tyna7

Ich stimme Dir vollkommen zu bloß leider sitzt man in der heutigen Zeit meistens am kürzeren Hebel.

Ich denke, Ihr werdet sicher auch wissen wie weit Ihr Euch aus dem Fenster lehnen könnt.

Wünsche Euch dafür den richtigen Riecher und drücke die Daumen daß es gut ausgeht... und vor allem Erfolg.