Anrechnung auf Hartz 4

4 Antworten

Bei ALG II ist jegliches Einlommen anzurechnen, ausser:

"Nicht verwertbare Vermögen eines Hartz IV 4 ALG II Empfängers sind sogenannte Schonvermögen, dazu zählen

• das angesparte Vermögen der "Riester Rente, angespartes Schmerzensgeld,

• eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit,

• ein angemessenes Auto pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bis 7.500 EURO,

• ein angemessener Hausrat, Vermögen für eine Altersversorgung,

• Eigentum welches man selber nutzt (120m² für eine Eigentumswohnung und 130m² für ein Eigenheim),

• was zur Beschaffung und Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Personen benötigt wird

• und wenn durch Verkauf mit einem Verlust von mehr als 10% zu rechnen ist."

http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-alg-ii-freibetrag-einkommen.html

Das Jobcenter geht von der Anfangssumme aus und das muss es auch,du kannst ja das Jobcenter nicht für deine Risikobereitschaft verantwortlich machen !

Hättest du das schön auf deinem Sparbuch gebunkert,würde dir auch nicht ein Großteil deines Vermögens fehlen.

Iso! Was ist heute nur los mit dir??? :-) Auch ein Depotkonto ist ein Sparkonto! :-)))

@Atzec

So bekommt man wenigstens einen Kommentar,auch wenn es nur eine Verbesserung oder eine Kritik ist,besser als gar keinen !

isomatte

Du hast einen bescheid darüber bekommen? Dann hast du 4 Wochen zeit, einen Widerspruch zu schreiben.

Die Ausschüttung wird wohl vom JC als Einnahmezufluss bilanziert. Das ist sicherlich eine rechtswidrige Auffassung. Hier wird ja einfach nur dein Sparbetrag - umständlich - umorganisiert.

Streite dich mit dem JC! :-) Du dürftest große Erfolgschancen haben. :-)

Danke werde mein Glück mal versuchen. Muss bestimmt wieder zum Anwalt wegen denen, weil ohne bekommt man noch nicht mal einen Termin hier in Gießen.

@amy2609

In Gießen werdet ihr doch sicher auch eine Arbeitsloseninitiative haben, eine interessengemeinschaft von hartz 4-Empfängern... Check das mal. Da bekommst du auch Hilfe und Unterstützung.

Aber das Amt will das troztdem zum größten Teil anrechnen, als Einkommen. Dürfen sie das?

Das dürfen die nicht nur, die MÜSSEN es.

Das ist auch völlig richtig so.

Danke für die Antwort, auch wenn ich es nicht verstehe. Schließlich habe ich keine Wirtschaftlichen Gewinne erzielt. Nah dann gehe ich nachher dahin und schenke denen meine Anlage, wenn mir nichts von der Anlage bleibt, die ich fürs alter wollte.

Käse. Und eine rechtswidrige Auffassung. Denn derzufolge würde die Auflösung jedweden Sparguthabens schlussendlich - widerrechtlich - als Einnahmezufluss konstruierbar sein. :-) Da hat irgendein Sachbearbeiter einfach nicht richtig ausgeschlafen... :-)

@Atzec

Habe auch schon versucht es ihnen zu erklären, die meinten aber das die Anrechnung richtig sei, da es eine Einnahme von einem aderen Konto auf mein eigenes wäre und somit eine Einnahme. Dabei ist es mein Geld das durch eine Ausschüttung ausgezahlt wird, weil der Fond ab Oktober nicht mehr existiert.

@amy2609

Käse hoch drei! :-) Der ahnungs- und planlose Sachbearbeiter will dich hier über den Tisch ziehen - sicher mit bestem gewissen, aber eben ohne Ahnung.

Das Depotkonto ist einfach dein Sparkonto! Dein Sparguthaben ist Schonvermögen, dass z.B. u.a. für Ersatzanschaffungen ausgegeben werden kann. Dazu aber muss es eben mitunter auch auf dein Konto überwiesen werden. Bzw. Erfolgen halt Gutschriften auf dein Giro durch die Auflösung des Fonds. Aber es handelt sich hier immer um dein Schonvermögen. Wie du das kontentechnisch organisierst, hat das JC eigentlich gar nicht zu interessieren! :-)

Versuche einfach mal, dem Sachbearbeiter ruhig, sachlich und pädagogisch diese Zusammenhänge zu erläutern... :-) Zuguterletzt weißt du ihn bedauernd daraufhin, dass du alternativ einen Widerspruch schreiben musst und er dann fachlich ziemlich dumm dasteht... :-)