Anpassung des Gehalts an Schwierigkeit der Aufgaben?

5 Antworten

Solche Beförderungen sind immer eine gute Gelegenheit das Gehalt neu zu verhandeln.

Am Besten zeigst du erst einmal 2 Wochen lang das du der Aufgabe gewachsen bist und das dein chef den richtigen dafür gewählt hat.

Dann hast du eine gute Position um ihn nach einer Gehaltsanpassung zu fragen. Die Wortwahl ist hier wichtig denn du willst ja nicht einfach nur mehr Geld sondern du möchtest das dein Gehalt an deine neue Aufgabe angepasst wird.

zeigst du erst einmal 2 Wochen lang das du der Aufgabe gewachsen bist....

......ist doch wohl ein Scherz, oder? Was sind schon 2 Wochen? Das mindeste wäre 6 Monate vielleicht sogar 1 Jahr, dann kann er vorsprechen und eine Gehaltsanpassung verlangen. Das höhere Gehalt muß man sich zunächst verdienen und sich bewähren!

@christl10

Durch das Angebots des Chefs ist er bereits zur Eignung bewertet. Einfach zu sagen das er 6 Monate einen niederbezahlten Job zu machen hat um erneut seine Eignung zu beweisen ist Schwachsinn.er fängt in der Firma an in der er gelernt hat und steht nicht in einem einstellungsgespräch einer fremdfirma. Wenn dir dein Chef mehr Verantwortung überträgt willst du doch auch entsprechend entlohnt werden .

@Dorrock

So habe ich das in meinem Berufsleben erfahren und ich kann mir kaum vorstellen das es anders gehandhabt wird. Ich wurde auch immer erst befördert, wenn ich die entsprechende Leistung eine Zeit lang gezeigt habe und mich bewährt habe. Das sollte auch so üblich sein!

@christl10

Tja dann haben wir unterschiedliche Erfahrungen gemacht.

@Dorrock

Wenn er bereits Tätigkeiten eines Technikers inne hatte, dann gebe ich Dir Recht, aber das ist ja offensichtlich nicht der Fall.

Mein Schwager hat eine lange Zeit lang die Aufgaben eines Bauamtsleiters mit gemacht und erst als er eine Arbeitsplatzbeschreibung mit den Aufgaben und Verantwortung eingereicht hat hat er auch das Gehalt dafür bekommen. So geht das in der Regel!!!

@christl10

Wenn ich ein Jahr nach meiner Beförderung zu meinem Chef gehe und ihm sage das ich gerne mein Gehalt an meine "neue" Position anpassen lassen würde dann :

  1. Lacht er mich aus weil ich ein Jahr völlig unterbezahlt gearbeitet habe
  2. Erklärt er mich für behindert weil mir das jetzt erst einfällt
  3. Schmeißt er mich wieder aus dem Büro.

Klar. Der Fragesteller wird keine 4k€ bekommen. Dafür fehlt ihm offensichtlich die Qualifikation. Aber mehr Geld steht ihm zu, schließlich übernimmt er mehr Verantwortung und/oder schwierigere Aufgaben.

@Krabat693

So sehe ich das eben nicht, denn keiner weiß ob er einen guten Job macht und ob er der Verantwortung gewachsen ist.

Mein Schwager hat eine lange Zeit lang die Aufgaben eines Bauamtsleiters mit gemacht und erst als er eine Arbeitsplatzbeschreibung mit den Aufgaben und Verantwortung eingereicht hat hat er auch das Gehalt dafür bekommen. So geht das in der Regel!!!

@christl10

Ich verstehe deine Logik dahinter nicht. Er wurde nicht ohne Grund gefragt. Die Stelle eines Technikers zu besetzen erfordert ein hohes sachverstaendnis für diese aufgabe.der Chef hätte ihn nie gefragt wenn er den Aufgaben nicht gewachsen waere. Der Fall beschreibt eine Person die ihre Ausbildung und zwei gesellenjahre in der Firma verbracht hat.man kennt sich. Zu sagen das der Titel eines Berufes darüber entscheiden sollte wie hoch er in einem Arbeitspensum entlohnt wird ist schlicht unfair . Mit dem aufstocken der beruflichen Eignung ist er sehr wohl dazu berechtigt den Lohn neu zu verhandeln.er Nacht den Job ja. In welcher Höhe das ausfällt bleibt dem verhandlungsgeschicks des Angestellten ab. Lässt er sich mit Argumenten überzeugen den Lohn zeitlich zu limitieren dann ist das optional. Der Chef wird ihm eine Bewährungsprobe einräumen , aber das steht alles auf einem anderen Blatt

@christl10

Ich bin stahlbauschlosser und fang in naher Zukunft in einem völlig anderen berufszweig an von dem ich keine Ahnung habe. Ich hab mein Gehalt auf den Durchschnitt dieses berufszweiges hochverhandelt.und nach der Probezeit gehe ich nochmal hin. Ich hab lediglich im weitesten Sinne mit den Materialien zu tun. Aber von dem Job hab ich noch gar keine Ahnung.soll ich jetzt zum Chef gehen und ihm sagen das ich zu hoch bezahlt werde?dein Schwager war dann nicht sehr klug als er den neuen Job annahm. Krabat hat daher vollkommen recht. Der Arbeitnehmer hat ein selbstbestimmungsrecht .wenn er es versiebt dann hat er sich überschätzt.und dann weiß ich das der Chef das sicher zur Ansprache bring

@Dorrock

Die Bewährungsprobe kann 3 bis 6 Monate dauern.

@Dorrock

Mein Schwager ist Beamter. Da drehen die Uhren nicht so schnell und alles ist zunächst bürokratischer Natur!!!

@christl10

Hat aber immer noch nichts mit dem Gehalt zu tun. Der Chef könnte höchstens eine Leistungsbezogene Entlohnung anbieten.das eröffnet die Möglichkeit das Gehalt zurückzustufen sollte der Arbeitnehmer seinen Aufgaben nicht gewachsen sein,ohne den Vertrag neu aufsetzen zu müssen. Diese Art der Entlohnung hat auch dann ne eigene Spalte in der Abrechnung....

@Dorrock

Er hat dann den Posten des Bauamtsleiters übernommen nachdem er sich bewährt hat.

@christl10

Was alles nichts mit diesem Fall zu tun hat. Du sagst schlicht "er hat kein recht das Gehalt zu verlangen" , und das ist einfach falsch. Wenn er will kann er da hin gehen und sogar 5000 verlangen. Das kann ihm keine Qualifikation dieser Erde verbieten. Wie laut der Chef dann lacht ist ein anderes Bier.

@Dorrock

Letzendlich ist er auf goodwill vom Chef angewiesen. Verlangen kann er viel, vie Frage ist was er bekommt. Immerhin kann man jemand anderes die Chance geben sich hoch zu arbeiten.

@christl10

Und in der Hinsicht gebe ich dir vollkommen recht. Besten Dank für den Dialog.

Die Person hat das Arbeitspensum und der Verantwortungsbereich eines Technikers .Grundsaetzlich würde ich zu Ja tendieren. Der Arbeitgeber könnte aber auf fehlende Qualifikationen in Papierform eingehen und somit den Verdienst erheblich runterhandeln. Im letzteren Fall würde ich persönlich die Stelle nicht annehmen. Es gibt kein mir bekanntes Gesetz welches die neuverhandlung eines Gehalts verbietet sofern es nicht im Vertrag steht. Klauseln die die Höhe in Form von gehaltsstufen regeln. Das Argument " ich mach den Job, also mehr geld" , ist mir mehr als nachvollziehbar.die Tatsache das der Job überhaupt angeboten wurde bezeugt die Eignung aus Sicht des Chefs und waere somit sicher im Geld neu verhandelbar

Neue Aufgaben, mehr Verantwortung und mehr Arbeit sollte auch einen Zuschlag geben. Sonst würde ich es nicht tun. Allerdings kannst du nicht mit dem rechnen was ein Techniker bekommt, weil du keiner bist. Variante 1: du bekommst einen Zuschlag. Variante 2: du bleibst bei deinem jetzigen Gehalt, die Firma zahlt dir den Techniker und sobald du den Abschluss hast gibt's den neuen Lohn.

Da er die Qualifikation "Techniker" nicht besitzt, kann er auch nichzt das Gehalt dafür verlangen. Er wird sich ja in diese neue Position einarbeiten müssen, und kann sich LANGSAM dem entsprechenden Einkommen nähern.

Wenn ihm das nicht passt, kann er ja diesen innerbetrieblichen Aufstieg widersprechen. (dann macht es ein anderer)

So sehe ich das auch! D.H.

An Deiner Stelle würde ich das Angebot annehmen. Du mußt aber damit rechnen, daß Du Dich zunächst eine Zeit lang und das kann bis zu 1 Jahr sein bewähren mußt um zu beweisen, daß Du der anspruchsvolleren Aufgabe gewachsen bist. Dann kannst Du eine Gehaltserhöhung verlangen. Auf das Niveau eines Technikers aber nicht, denn das bist Du nicht!!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung