Anordnung Aufbauseminar

4 Antworten

Eine Anmeldung zum Aufbauseminar innerhalb der gesetzten Frist genügt nicht. Du musst innerhalb der gesetzten Frist nachweisen (durch Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen Teilnahmebescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde), dass du das Aufbauseminar abgeschlossen hast.

Wenn du dich also erst ein paar Tage vor Ablauf der Frist angemeldet hast, dann wäre dir dieser Nachweis sicher nicht mehr rechtzeitig gelungen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Teilnahmebescheinigung aber hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Das ist nun geschehen, mit der Folge, dass du jetzt nicht mehr fahren darfst! Du musst nun eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die bekommst du aber erst, nachdem du die abgeschlossene Teilnahme an dem Aufbauseminar durch die Teilnahmebescheinigung nachgewiesen hast.

Und noch etwas Unangenehmes: Durch die Entziehung der Fahrerlaubnis endete deine verlängerte Probezeit vorzeitig. Bei einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beginnt eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfange der Restdauer der vorherigen Probezeit (§ 2a Abs. 1, vorletzter und letzter Satz). Diese Restdauer beträgt bei dir aufgrund der Verlängerung um 2 Jahre 48 Monate abzüglich der bis zum Tag der Entziehung bereits zurückgelegten Zeit.

Innerhalb dieser neuen Probezeit darfst du dir keinen einzigen A-Verstoß und höchstens noch einen B-Verstoß leisten, andernfalls wirst du zur MPU geschickt! (§ 2a Abs. 5, vorletzter und letzter Satz)

, dass du das Aufbauseminar abgeschlossen hast.

mmmmh, da habe ich aber was anderes gelernt, aber okay, du kennst dich da besser aus wie ich, übrigens DH für deine sehr detaillierte Erklärung

@ginatilan

also ich kann nur im § 34 FeV diesen Abschnitt finden

dabei ist eine angemessene Frist zu setzen.

nun, was ist wenn das Aufbauseminar aber erst vor Fristende beginnt da nicht genügend Teilnehmer sich angemeldet haben?

ich denke schon, dass der SB der Fsst die Frist verlängern wird, wenn dieser Fall eingetreten ist.

mir wurde sogar schon einmal die Frist für die Beibringung des MPU-Gutachten um 3 Wochen verlängert

@ginatilan

nun, was ist wenn das Aufbauseminar aber erst vor Fristende beginnt da nicht genügend Teilnehmer sich angemeldet haben?

Dann muss man vor Fristablauf eine Verlängerung beantragen. Sind Fristen versäumt worden, dann können sie nicht mehr verlängert werden. Dann hilft höchstens noch ein Antrag auf "Wiedereinsetzung in den verherigen Stand", aber dazu ist es erforderlich, dass der Betroffene die Frist unverschuldet versäumt hat. Insbesondere wird der Betroffenen also erklären müssen, aus welchem Grunde es ihm nicht möglich war, sich früher zu einem Aufbauseminar anzumelden oder um eine Fristverlängerung zu bitten ...

@ginatilan

Würde die Anmeldung alleine schon genügen, dann könnte der Betroffene sich ja einfach bei einem Aufbauseminar anmelden und dann aber gar nicht daran teilnehmen, sondern weiter unbehelligt herumfahren - und die Fahrerlaubnisbehörde wartet ... und wartet ... und wartet ... und worauf? Ab wann soll sie weitere Maßnahmen ergreifen?

@JotEs

Okay, das begreife sogar ich. ich würde als Sachbearbeiter dann nach der Fristverlängerung weitere Schritte einleiten.

VG Oldenburg 7 B 575/03 vom 12.03.03

Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn kein rechtzeitiger Antrag auf Fristverlängerung

Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn kein rechtzeitiger Antrag auf Fristverlängerung Kommt der Fahrerlaubnisinhaber einer Verfügung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach, kann es in eng begrenzten Ausnahmefällen unverhältnismäßig sein, die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn die Fristversäumnis** als unverschuldet anzusehen ist**. Dies ist unter Berücksichtigung der Zielsetzung des § 4 Abs. 7 Satz 1 StVG in der Regel nicht anzunehmen, wenn sich der Betroffene nicht rechtzeitig um eine Verlängerung der ihm gesetzten Frist bemüht.

wo und was hast du gemeldet?

du kannst gegen den Entzug nichts machen, du hattest 3 Monate Zeit dich um das Aufbauseminar zu kümmern.

wenn du die Anmeldung des Aufbauseminars kurz vor Fristende deiner Fsst gezeigt hast, dann kann der Sachbearbeiter die Frist verlängern, MUSS aber nicht

Du gehst mit deinen Unterlagen zum Straßenverkehrsamt und bittest um Fristverlängerung.

Das dürfte zu spät sein. Um eine Fristverlängerung muss man sich vor Ablauf der Frist kümmern.