Anonyme Anzeige? Welche Rechte habe ich?

9 Antworten

Es hängt vielmehr davon ab, ob das strafrechtlich relevant ist und ob es Sinn ergibt, ohne deine Zeugenaussage weiter zu ermitteln. Um als rechtsgültig zu gelten muss von etwas immer auch geklärt sein, wo es herkommt und warum, ob das eine Zeugenaussage oder ein Beweisstück ist. Eine Zeugenaussage ohne Absender ist nicht als Beweismittel zulässig, höchstens als Indiz. Wenn man jemanden anzeigt, obwohl es nur zivilrechtlich, aber nicht strafrechtlich relevant ist, muss schließlich auch irgendjemand geschädigt sein. Ein anonymer Hinweis zu einer "großen Sache" wird also von der Polizei dankend angenommen (Einruchdiebstahl, Brandstiftung, Gefährdung der Öffentlichkeit, Vergewaltigung etc.), wohingegen einer anonymen Anzeige wegen Stalking, Beleidigung, Mobbing oder Meldeverstößen keine Beachtung geschenkt wird. Denn in diesen letzten Fällen gibt es nur einen Fall, wenn es einen Geschädigten gibt, der sich offen bekennt, geschädigt worden zu sein. Geh übrigens ruhig mal zur Polizei hin, die beißen dort nicht und werden dir auf Wunsch auch erstmal nur Fragen beantworten - unter anderem dafür sind die nämlich da ;)

Mein Tipp: Du willst ja dort sicher nicht persönlich erscheinen. Du schreibst eine Anzeige - ohne deinen Namen drauf - mit dem Vorfall den du anzeigen willst, und schickst ihn per Fax von einen Telefonladen in der Stadt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Du lässt dir den Übertragungsbericht des Faxes geben und gibst dann beides in einen Umschlag den du verschließt. Darauf schreibst du die Adresse - evtl eine Phanatsieadresse und versteckst es in deinem Zimmer an einem sicheren Platz. Wenn du ca. 6 Wochen nichts gehört hast, dass jemand auf Grund der Anzeige von der Polizei vernommen wurde, schreibst du ein Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft und schickst das nach der gleichen Methode per Fax an diese. Du hast dann drei seiten zu faxen. Das Anschreiben an die Generalstaatsanwaltschaft, das erste Fax und den ÜbertragungsberichtSchreib drauf: Vor einigen Wochen erstattete ich anonym Anzeige. Es ist aber daraufhin nichts von der Staatsanwaltschaft X unternommen. .

Du meinst, ob die Polizei mit kriminalistischen Methoden versuchen wird, den Urheber einer anonymen Anzeige zu identifizieren?

Das könnte schon sein, wenn sie sich davon verspricht, weitere wichtige Erkenntnisse zu gewinnen, die bei den Ermittlungen weiterhelfen.

Du kannst anonym der Polizei einen "Hinweis" geben, das ist aber keine "Anzeige". Um eine Anzeige zu machen, musst du persönlich zur Polizei und musst dich ausweisen. Wenn du ein berechtigtes Interesse hast anonym zu bleiben, etwa aus Angst vor Sanktionen, werden die das auch berücksichtigen.

Bei einer anonymen Anzeige schreibst du am besten einen Brief an die Polizei ohne deinen Namen zu nennen. In diesem Brief musst du leglich alles wichtige erwaehnen, den Namen und die Adresse des Beschuldigten, den Grund warum du ih anzeigst. Dann bleibst du immer anonym.