Anmeldung Minijob keine Unterschrift vom Arbeitnehmer?

8 Antworten

Mit dem Vordruck "Haushaltsscheck" erfolgt im Haushaltsscheck-Verfahren die An- und Abmeldung des Arbeitnehmers. Der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck ist für die Minijob-Zentrale die Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Er dient zugleich als SEPA-Basislastschriftmandat für die Abbuchung der fälligen Zahlungen. Der Haushaltsscheck besteht aus einer Seite, die für die Minijob-Zentrale bestimmt ist, sowie zwei Durchschriften für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber füllt den Haushaltsscheck aus und unterschreibt ihn gemeinsam mit dem Minijobber.

Das unterschriebene Exemplar für die Minijob-Zentrale muss an folgende Anschrift gesendet werden:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale 45115 Essen

Weitere Informationen findest du unter www.minijob-zentrale.de

Kolfrau irrt. Keiner meiner Mini-Jobber hat etwas unterschrieben, wenn ich ihn an- oder abgemeldet habe. Der AG braucht einige Angaben von Dir, Adresse, Geburtsdatum uns Sozialversicherungsnummer zum Beispiel. Aber eine Unterschrift brauct er für die Anmeldung nicht.

Dazu kann ich nur schreiben, dass ich vor 10 Jahren ein Formular unterschrieben habe.
Kann sein, dass man es jetzt geändert hat. Irgendwo muss doch auch eine Kontrolle sein/bleiben. Sonst kann ja jeder Leute anmelden.

@Koifrau

Ich kann mir auch nicht vorstellen,dass das ohne irgendwas schriftliches so über die Bühne geht. Aber danke für Eure Antworten.

@Lavinia19

Also wie gesagt, ich bin nach wie vor der Meinung da muss man etwas unterschreiben.
Wenn es Dir jetzt darum geht festzustellen, ob sie Dich angemeldet hat oder nicht, dann kannst Du auch bei der Minijobzentrale anrufen. Dann bist Du sicher. Und wie gesagt, man bekommt einmal im Jahr eine Auflistung mit den gezahlten Beiträgen.

Hi, die Anmeldung an sich, würde auch ohne Unterschrift des Arbeitnehmer klappen, allerdings werden schon ein paar Daten, Name, Adresse, Geburtsort, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer etc. benötigt. Bei einem möglicherweise variablen Einkommen, kann mit einem 6 Monatsscheck (je zum Halbjahresende) gearbeitet werden und der sollte dann vom Arbeitnehmer unterschrieben werden. Da werden u.a. auch die Beträge bestätigt.

Alles falsch, was die anderen geschrieben haben.
Wenn er Dich bei der Minijobcentrale angemeldet hat, musst Du auch ein Formular
unterschreiben. Frage nochmal genau nach. Man bekommt dann auch einmal im Jahr
eine Auflistung mit den bezahlten Beträgen.

???? Wo sollte der Dich anmelden??? Bei 100 Euro Zuverdienst musst Du nirgends gemeldet werden.

Wenn dich jemand fragt, wo ein Minijobber angemeldet werden muss, hier die Antwort:

Bei der www.minijob-zentrale.de muss die Anmeldung erfolgen.