Anmeldung einer unselbstständigen Zweigniederlassung (Betriebsstätte)?

1 Antwort

Es gibt seit 2009 keine rechtliche Verpflichtung mehr, dass ein Gewerbe seinen Namen außen am Betriebssitz anbringen muss. Und weil es sich bei dir um eine unselbständige Zweigstelle handelt, wird diese sowieso nicht angeschrieben. Post geht an die Hauptniederlassung.

Du solltest dir aber überlegen, ob du deinen Bekannten, der ja kein Mitarbeiter ist, in der Gewerbeanzeige als vertretungsberechtigte Person oder Betriebsleiter angibst. Dann können - wenn die Wahrscheinlichkeit auch gering ist - an ihn auch wirksame Zustellungen gegen dich erfolgen.