Anmelden zur Umsatzsteuer. Für das ganze Jahr? Rückwirkend?

5 Antworten

und meine Rechnungen seit Jahresbeginn wären ungültig

Geschäftskunden darfst Du meines Wissens entsprechend korrigierte Rechnungen schicken. Dann haben diese zwar einen gewissen Arbeitsaufwand, aber finanziell ist es neutral, da sie ja die nachträglich in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wieder als Vorsteuer geltend machen. Bei Privatkunden hast Du diese Möglichkeit jedoch nicht.

Du bezweifelst dier Information der Sachbearbeiterin vom Finanzamt? Einer Person, die diesen Beruf von der Pike auf gelernt hat?

Dann wirst Du auch alle anderen Aussagen bezweifeln. Aber ich versuche es trotzdem, denn vielleicht hilft ja die Wiederholung:

Du kannst nicht mitten im Jahr von Kleinunternehmer auf Regelversteuerer wechseln. Das geht nur zum 01.01.

Wenn Du also Regelversteuerer sein möchtest, dann teilst Du dies dem Finanzamt mit. berichtigst alle Deine bisher an Deine Kunden gestellten Rechnungen und gibst monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen (rückwirkend ab 01.01.) über elster-online ab. Die Papierform ist seit einigen Jahren nicht mehr erlaubt!

Übrigens, noch ein guter Rat: Wenn jemand wenig bis keine Ahnung vom Steuerrecht hat und sich trotzdem keinen Steuerberater nimmt, dann endet das in 99.9 % der Fälle in der Katastrophe.

Merke: Nichts ist für einen Unternehmer (und der bist Du) so teuer, wie auf den Steuerberater zu verzichten!

19.2. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG (1) 

1Der Unternehmer kann dem Finanzamt erklären, dass er auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG verzichtet.

2Er unterliegt damit der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes.

3Die Erklärung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG kann der Unternehmer bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung abgeben.

4Im Einzelnen gilt hierzu Folgendes: 1. 1Die Erklärung gilt vom Beginn des Kalenderjahres an, für das der Unternehmer sie abgegeben hat. 2Beginnt der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit während des Kalenderjahres, gilt die Erklärung vom Beginn dieser Tätigkeit an. 2. 1Für die Erklärung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben.

Zitat aus dem Umsatzsteueranwendungserlass.

Du brauchst einen Steuerberater. Dessen Rechnung kannst du auch als Kosten abrechnen und die Vorsteuer geltend machen.

Aber ich bin sehr sicher, dass du nicht mitten im Steuerjahr den Modus ändern kannst.

Steuerpflichtige haben einen gesetzlichen Anspruch auf verbindliche Auskünfte vom Fiskus über die Beurteilung von genau bestimmten Sachverhalten. Besteht im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse seitens des Steuerbürgers, so kann er einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellen (§ 89 Abs. 2 AO). 

Finanzämter können für verbindliche Auskünfte an Steuerpflichtige Gebühren verlangen. Die Auskunftsgebühr ist vom Antragsteller vorab zu zahlen und richtet sich nach dem Gegenstandswert, den der Steuerpflichtige selbst zu ermitteln hat. Kann der Gegenstandswert nicht bestimmt werden, so wird eine Zeitgebühr von 50 Euro je angefangene halbe Stunde, mindestens aber 100 Euro in Rechnung gestellt. Diese Gebühren entfallen, wenn sie unterhalb der Bagatellgrenze liegen. https://www.finanztip.de/verbindliche-auskunft-finanzamt/

@Bitterkraut

Was soll das mit der verbindlichen Auskunft? Die braucht der Fragesteller nicht. Eine rverbindliche Auskunft verlangt (und bekommt) man bei Sachverhalten, deren steuerliche Auswirkung eben nicht klar ist Dazu muss man aber den noch nicht verwirklichten Sachverhalt und seine eigene rechtliche Sicht der Dinge darlegen. Eine eigene rechtliche Würdigung kann der Fragesteller aber überhaupt nicht vornehmen, da er hinten und vorne keine Ahnung hat.

Hier ist aber der Tatbestand eindeutig, das Umsatzsteuergesetz lässt keine andere Auslegung zu und falls wirklich ein Antrag auf verbindliche Auskunft gestellt wird, gibt es da bloß ein freundliches Ablehnungsschreiben.

@Steuerscherge

Ich sag ja, er braucht nen Steuerberater, aber wenn er der Auskuft des FA-beamten nicht traut, kann er ja verbindliche Auskunft einholen/beantragen.

@Bitterkraut

nein, die verbindliche Auskunft kriegt er eben nicht. Es geht hier nicht um eine Fallgestaltung, die unklar ist Natürlich brauch ter einen Steuerberater, da stimme ich zu. Aber wenn er schon dem Finanzamt nicht glaubt, dann glaubt er dem Steuerberater auch nicht. Lieber sucht er im Internet Antworten, auch wenn sie falsch sind.

Ich weiß es nicht, aber der Steuerberater. Der lebt davon, daß es das weiß.

Du kannst aber auch um einen Gesprächstermin beim Finanzamt einkommen und Dich ausführlich informieren lassen. Das ist in einige Fällen gebührenpflichtig.

Das Finanzamt informiert gegen Gebühren?

@Bitterkraut

Tatsächlich, habs gefunden.