Anmelden bei meiner freundin,brauch ich nur denn Mietvertrag oder auch die Erlaubnis vom Vermieter ?

4 Antworten

Nur anmelden oder auch einziehen?

Für die Anmeldung brauchst Du eine Vermieterbescheinigung vom Wohnungsgeber - in dem Fall von Deiner Freundin.

Einer Aufnahme in den Mietvertrag muß der Vermieter nicht zustimmen.

Ob er mit Untervermietung einverstanden ist, solltet Ihr erfragen.

Ich würde es dem Vermieter auf jeden Fall mitteilen.

Ich wohne quasi schon hier nur hab ich meine Anmeldung noch bei meiner Mama.daher will ich mich ummelden 

@Leben212

Zum Ummelden reicht die Wohnungsgeberbescheinigung, die Dir Deine Freundin ausfüllen und unterschreiben kann.

Der Vermieter muss zustimmen und den Mietvertrag ändern/dich aufnehmen.

Vielen Dank für die Antwort.dann weiß ich Bescheid.

Der Vermieter muss zustimmen und den Mietvertrag ändern/dich aufnehmen.

Er muss wohl zustimmen, aber nicht Dich in den Mietvertrag aufnehmen. Das hätte er wohl gerne, weil er dann zwei Vollhafter hat.

Für Dich wäre es auch zunächst ein Vorteil, weil Du dann nicht von Deiner Freundin irgendwann raus geworfen werden kannst, aber wenn Eure Beziehung mal in die Brüche geht und Du ziehst wieder aus, stehst Du weiterhin in allen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis und das selbst dann, wenn Deine Freundin dann längst einen neuen bei sich aufgenommen hat.

Natürlich benötigst du die Erlaubnis des Vermieters, um dort einzuziehen. Um dich beim Amt anzumelden, benötigst du die Wohnungsgeberbestätigung. Wohnungsgeber wäre in dem Falle deine Freundin, wenn du nicht im Mietvertrag stehst.

Also könnte ich auch einfach mit wohnungsgeberbescheinigung zum Amt gehen und mich anmelden ?