"Anlieger frei" darf die Polizei durchfahren?

8 Antworten

Was meinst du mit "in der Nachbarschaft"? Genau darauf kommts ja an.

Generell dürfen solche Straßen nur von denjenigen befahren werden, die dort wohnen, bzw. ein Geschäft haben. Die Ausnahme bildet das Besuchen von Anlieger. Das gilt auch für Kundschaften von Betrieben, die in so einer Straße ansässig sind.

Fährt man trotzdem in so eine Straße, obwohl man weder dort ansässig noch jemanden dort ansässigen besuchen will, so wird ein Verwarngeld von 20 Euro für Kfz-Lenker fällig. LKW-Fahrer (über 3,5 Tonnen) zahlen 75 Euro und bekommen einen Punkt. Fahrradfahrer müssen 15 Euro zahlen.

Das gilt natürlich auch für die Polizei. Außer natürlich da wäre Gefahr in Verzug, sie sind im Einsatz oder sie haben eine Ausnahmegenehmigung.

Das gilt natürlich auch für die Polizei.

Nee, sicher nicht in dem Fall - denn ihre Ausnahmegenehmigung haben sie schon: nämlich § 35 StVO "Sonderrechte". ;)

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__35.html

Das heißt: für das Durchfahren einer Anliegerstraße müssen sie weder im Einsatz, noch Gefahr im Verzug sein. Einfache Streifenfahrt genügt.

Logisch, sonst dürften die ja auch keine Streifenfahrten durch Fußgängerzonen, Parks, etc. machen.^^

Zur Gefahrenabwehr gehört sicher auch das Befahren solcher Straßen. Stell Dir vor, die Polizei fährt da nicht mehr lang und irgendwelche düsteren Gestalten wissen das und nutzen das aus. Ich wäre froh, wenn bei uns die Polizei regelmäßig durch die Straße fahren würde.

Natürlich die Polizei ist auch ohne Blaulicht im Einsatz

Natürlich darf sie.

Wenn sie dich besuchen wollen, werden sie da durch fahren dürfen. Oder wo parken deine Gäste?