Anlagevermögen, Abschreibung
Hallo Zusammen,
ich würde gerne mal wissen ob ein gemeinnütziger Verein dazu verpflichtet ist Abschreibungen zu machen und Anlagevermögen dementsprechendn zu buchen!
1 Antwort
Das hängt nicht von der Frage der Gemeinnützigkeit ab! Ein gemeinnütziger Verein nach BGB ist lediglich dazu verpflichtet im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung eine Einnahmen/Ausgaben Rechnung dem Finanzamt vorzulegen (und natürlich auch der satzungsgemäßen ordentlichen Mitgliederversammlung), nach der die verschiedenen finanziellen Tatigkeitsbereiche differenzierbar sind. Der Verein ist ja sowohl im rein satzungsgemäßen und gemeinnützigen Zweckbetrieben tätig, als auch in wirtschaftlichen Bereichen (wie z.B. Bewirtschaftung- also Essen- und Getränkeverkauf - bei Veranstaltungen). Um den Verein wirtschaftlich odrnungsgemäß zu führen, ist ab einer bestimmten Größenordnung (der finanziellen Umsätze) die Durchführung einer vollständigen Buchführung einschließlich Anlagenbuchhaltung empfehlenswert. Zwingend notwendig wird das aber erst, wenn die jährlichen Umsätze so hoch sind, dass es beispielsweise zu Umsatzsteuermeldungen kommt. Also ist die Antwort auf Deine Frage ein klares NEIN !
Vielen Dank!