Anlagegut mit Abschreibung einbuchen?
Hallo zusammen, ich hab eine Frage zu Abschreibungen: (ich nutze übrigens SKR 03)
Für unser Geschäft hab ich einen Drucker buchen müssen (300€) und hab diesen auf das Konto 420(Büroeinrichtung) gebucht. Nun kann man bei Lexware "Buchhalter" die Anlagegüter unter dem Menüpunkt "Verwaltung" nochmal für die Abschreibungen erfassen. Hier habe ich den Drucker an das Konto 485 (GWG 150-1000€ Sammelposten) gebucht.
Meine Frage ist nun:
Muss ich den Drucker nun nochmal von 485 an 420 buchen oder sind das zwei verschiedene Baustellen?
Ist das Konto 485 nur für die Abschreibungen nötig?
Wenn nein, hätte ich dann den Drucker gar nicht an 420 buchen dürfen?
Vielen Dank an alle, die mir dabei weiterhelfen können.
2 Antworten
Konto 420 ist für "normale" Anlagegüter, die über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden sollen. Konto 485 ist für den Sammelposten: Da können WG gebucht werden mit netto AK 150-1.000 €, diese werden dann über 5 Jahre abgeschrieben. Dann gibt es noch Konto 480 "GWG" für Anlagegüter von netto 150-410 €. Es darf in einem Wirtschaftsjahr entweder in den Sammelposten oder in die GWGs gebucht werden. Musst halt schauen, was für die Gewinnermittlung günstiger ist.
Die gesetzlichen Regelungen findest du im EStG.
Die Buchung auf 420 ist richtig. Der Drucker wird auf drei Jahre abgeschrieben. Obwohl nur Wirtschaftsgüter ab 410 Euro in die Anlagegüter gebucht werden. Aber auf das Konto 480 (geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro netto ohne USt) dürfen nur Anlagegüter gebucht werden, die einzeln und allein genutzt werden können. Das ist bei einem Drucker, der an den Computer angeschlossen wird nicht der Fall. Wenn z.B. ein Kombigerät angschafft wird, welches auch faxen kann und ohne Computer funktioniert, dann kann man bis 410 Euro Anschaffung Konto 480 verwenden. Das Konto 480 wird sofort abgeschrieben, damit fallen die Abschreibungskosten in der Gesamtsumme im laufenden Jahr an. Eine Buchung auf Kto. 485 -Sammelposten von 150-1000 Euro wäre auch richtig, aber da würde der Drucker über 5 Jahre abgeschrieben, was dann ein Nachteil wäre. Für ein Wirtschaftsjahr kannst du wählen, ob Kto. 480 oder Konto 485 angesprochen wird, eine Mischung ist nicht zulässig. Die Erfassung der Anlagegüter extra im Menuepunkt Anlagegüter ist erforderlich, um das Inventargut nachzuweisen und die Abschreibung zu ermitteln, die dann in die Buchhaltung einfließt. Der Endstand am Jahresende der Anlagegüter im Anlageverzeichnis muss mit den Kontensalden Anlagegüter in der Buchhaltung übereinstimmen.