Anlage VM ALG2
Meine Freundin sitzt grade neben mir mit einem schreiben vom Jobcenter. Sie soll eine Anlage für/mit Vermögen ausfüllen,soweit so gut. Allerdings will das Jobcenter nun ihren Kontostand wissen(den soll sie eintragen). Für was soll das dienen?Denn sie wird auch nicht aufgefordert Kontoauszüge beizulegen.
Es ist kein Erstantrag. Ich blicke da irgendwie auch nicht durch und frag jetzt einfach mal hier nach vielleicht kann und jemand erklären wieso der Kontostand erfragt wird(der liegt bei unter 10 euro) aber die frage bzw bitte nach Kontoauszügen ausbleibt.
Lg
1 Antwort
Weshalb der Sachbearbeiter diese Information benötigt, muss man ihn schon selbst fragen. Generell gilt aber, dass ab einem bestimmten Vermögen kein ALG II mehr gezahlt wird, siehe § 12 SGB II.
Ob man diese Angabe machen muss, ist eine andere Frage. Die sollte sich aus SGB I § 60ff. ergeben.
Ist die Forderung nach dieser Angabe berechtigt, ergibt sich für eine fehlende Antwort eine Einstellung des ALG II nach § 66 SGB I, für eine fehlende oder falsche Antwort evtl. noch laut SGB II § 63 Bußgeldvorschriften ein Bußgeld bis zu 5.000,- €.
Gruß aus Berlin, Gerd
Vielen dank für deine antwort. Diesen Punkt wird sie ehrlich beantworten,ich denke das würde jeder wenn er keine probleme mit dem arbeitsamt/jobcenter bekommen möchte.
Vielen dank jedenfalls nochmal.