Anlage Kind Steuererklärung was muss in Zeile 16?
Hallo, bin gerade dabei die Steuererklärung zu fertigen. Allerdings hänge ich bei der Anlage Kind in Zeile 16. Hier müsste der 1. und 2. Zeitraum einer Ausbildung angegeben werden. Zählt für den ersten Zeitraum die Schulausbildung und beim 2. der Zeitraum der derzeit gemachten Ausbildung? Habe gerade ein Brett vorm Kopf, kann wer helfen?
3 Antworten
Hat dein Kind in dem betreffenden Jahr erst die Schule beendet und dann ein Studium oder eine Lehre begonnen? Falls zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn der anderen Ausbildung eine Unterbrechnung eine Unterbrechung war, dann ist beides auszufüllen.
Sie ist seit 2016 bis 2019 in der Ausbildung :)
Ich nehme an, dass es sich um die Einkommensteuererklärung 2017 handelt, und wenn ich das richtig sehe, dann war deine Tochter das gesamte Jahr in Ausbildung. Di trägst also 1.1. - 31.12. 2017 ein.
Also nur im 1. Zeitraum? :)
Ja, und zwar weil es in dem betreffenden Kalenderjahr keinen 'zweiten Zeitraum' gibt.
Vielen Dank :)
Was sagt denn die Ausfüllhilfe dazu?
Ich würde es so machen, 1. Schule, 2. Lehre.
Bei nummer 1 nur die Ausbildung mit der Ausbildungsvergütung
Schulbildung intressiert nicht da man da kein Gehalt bekommt
Es geht um volljährige Kinder, die nur dann berücksichtigt werden, wenn sie eine Ausbiildung absolvieren. Ob es sich um eine schulische Ausbildung, ein Studium oder eine Lehre handelt, ist egal.
Weiß nun nur nicht, was ich in diese beiden Zeiträume schreiben soll.