Ankaufsrecht Eigentumswohnung?
Hallo zusammen,
mein Partner und ich haben gemeinsam eine Eigentumswohnung gekauft. 195.000€. Von Anfang an haben wir einen notariellen Vertrag zwecks dem Ankaufsrecht abgeschlossen. Nun trennen wir uns, ich wurde betrogen und hintergangen, es wurde zuletzt richtig böse, deshalb ist ein normaler Umgang auch nicht mehr möglich. Es soll nur noch die Wohnung geklärt werden und dann hat es sich.
Er möchte die Wohnung verkaufen, aber ich möchte sie behalten, da ich viel Herzblut in dieses Eigenheim gesetzt habe. Nun haben wir die Wohnung vor einem Jahr überteuert gekauft. Es war ein Liebhaber-preis sage ich immer. Im Notar- Vertag steht drin das der Gutachter den Verkehrswert schätzt und ich ihm davon dann seinen Anteil geben muss. So hab ich es zumindest entziffert. Weiß jemand wie das abläuft? Muss er dem zustimmen? Er würde damit ja Verlust machen. Wie könnte ich das ins Rollen bringen oder hat jemand eine andere Idee? Ich verdiene viel weniger wie er, deshalb ist mir jeder Cent etwas Wert den ich spare. Aber ich möchte die Wohnung nicht missen und sehr gerne behalten.
Ich bin um jeden Rat/Erfahrung dankbar :)
5 Antworten
Dabei handelt es sich um ein rein schuldrechtliches Ankaufsrecht, welches in den dort unter a) bis c) genannten Fällen geltend gemacht werden kann. Dass ein solcher Fall eingetreten ist, geht aus deiner Frage nicht hervor. Ihr werdet euch daher über den Verbleib der Wohnung einigen müssen. Wenn du die Wohnung behalten möchtest, kommt wohl nur der (reguläre) Kauf seines hälftigen Anteils infrage.
Auf den Kaufpreis müssen sich die Parteien einigen. Zumindest wird dieser nicht zwingend durch den Gutachterausschuss festgelegt, wie im Ankaufsrecht vorgesehen.
Und was passiert, wenn sie sich nicht einigen?
Habt ihr das nicht vorher festgelegt?
Nein der Preis wurde nicht vorher festgelegt, deshalb ist es für mich nicht klar ob ich ihm den Teil der 195.000€ geben muss oder so wie im Vertrag steht, das was aus dem Gutachten dann hervor gehen wird. Einigen wird man sich da bestimmt nicht auf einen Preis, denn er wird bestimmt auf keinen Euro verzichten, sondern eher mit dem Verkauf noch Geld schinden.
Dein Passus Gutachter ermittelt den Verkehrswert, greift nur, wenn die Bedingungen a bis c erfüllt sind.
a) Gestorben ist er nicht,
b) Verfügt ohne deine Zustimmung,
c) ob für seinen Anteil eine Zwangsvollstreckung betrieben wird,
b und c) ich nehme es mal nicht an. Musst du selbst klären.
Bleibt nur die Einigung über den Preis, mach ihm ein Angebot, was er nicht ablehnen kann.
Jetzt gilt natürlich der tatsächliche Ankaufspreis. Eine Änderung (nach oben und unten) müsste objektiv nachweisbar sein.
Mit eurem EINKOMMEN hat das überhaupt nichts zu tun. Ihr seid ja nicht verheiratet.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Meinen Sie den Ankaufspreis der der Gutachter ermittelt?
Fall "B" scheint eingetreten, da der Miteigentümer verkaufen will.
Dementsprechend ist nun, wie im Vertrag vorgesehen, ein Gutachter zu bestellen, der den heutigen Wert feststellt und Ihnen damit die Möglichkeit gibt, den Anteil vom Partner zum hälftigen Wert des vom Gutachter ermittelten Gesamtwertes, unter Berücksichtgiung von dessen Kosten, der Wohnung abzukaufen.
Sie behalten die Wohnung und der Veräußerugnswunsch Ihres Partners erfüllt sich.
Ich habe noch etwas ausführlicheres gefunden. Das was ich als Bild eingefügt hatte war nicht das richtige. Es gibt ein Punkt d) der besagt, das wenn einer der Partner 4 Monate ausgezogen ist. Aber wir wohnen erst 1,5 Monate getrennt. Ich kann es ja nicht noch länger hinauszögern. Die Wohnung steht ja leer.
Nichts desto trotz muss sie nicht den ehemaligen Kaufpreis zahlen?
Sondern was die Wohnung wirklich wert ist, oder nicht?