Anhörungsbogen innerhalb einer Woche zurücksenden? Rechtsmässig?
Hallo Community,
habe mal eine Frage zu einer Anhörung.
Diese Ordnungswidrikeit ,wie sie dort im schreiben dargestellt wird ist nicht der Sache entsprechend. Nun möchte ich Widerspruch einlegen.
Ich bin leider Montagemässig unterwegs. Schreiben wurde am 13.06 versendet. Kann nicht nachvollziehen, wann dieser eingeworfen wurde.
Mir geht es aber um folgenden Satz im Bogen:
Dieser Bogen ist innerhalb einer Woche nach Zugang .......an die Behörde zurückzusenden . Eine Verweigerung usw.....
Meine Frage: Muss dabei nicht eine Zeit von 14 Tagen gewährt werden ?? Widerspruch oder Rücksendung ist doch immer mit 14 Tagen bezogen .... Ist es richtig wenn ich jetzt Widerspruch zunächst für die kurze Zeit und gegen die Anschuldigung ??? Wer kann helfen ?
3 Antworten
Ein Bescheid gilt am dritten Tag nach der Aufgabe bei der Post als zugestellt. Eine Frist zu einer Anhörung liegt im Ermessen des Bearbeiters. Soweit ich das Verfahren kenne, wird eine Anhörung durchgeführt, bevor ein Verwaltungsakt in Form eines Bescheides erlassen wird. Somit kannst du auch noch keinen Widerspruch einlegen. Die Widerspruchsfrist steht im Rechtsbehelf des Bescheides (meist 14 Tage oder einen Monat). Gibt es keinen Rechtsbehelf, dann beträgt sie ein Jahr.
In der Praxis wird die Anhörung auch noch zur Akte genommen, wenn du sie jetzt, am besten per Fax, losschickst!
In der Zeit, die Du hier am PC vertrödelst, hättest Du alles schon ausfüllen können.
Sicher kommt es auf einen Tag nicht drauf an. Füll es eben aus, schicke es ab und gut ist.
Ein Verwaltungsakt (schriftlich) gilt nach § 41 (2) VwVfG NRW am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Widerspruchsfrist ist ein Monat!. Nähere Informationen finden sich im Verwaltungsverfahrensgesetz und ind der Verwaltungsgerichtsordnung. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Schreib mich einfach an.
Liebe Grüße