Anhörungsbogen bei Rotlichverstoß

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Hallo dottlespot,

wenn Du den Verstoß nicht zugibst, hat das zur Folge, dass der Vorgang noch einmal geprüft wird. Es kann auch sein, dass das Ordnungsamt die Polizei zwecks Fahrerüberprüfung zu Dir nach Hause kommt und überprüft ob Du die Person auf dem Beweisfoto bist.

Insofern ist es sinnvoller den Verstoß gleich zuzugeben, denn das erspart Dir evtl. den Besuch der Polizei und dem Ordnungsamt / der Polizei erspart das genauso viel Arbeit/Zeit und somit wiederum dem Steuerzahler Geld.

Egal ob Du den Verstoß sofort zugibst oder Du den Verstoß nicht zugibst und die Polizei erst feststellen muss, wer gefahren ist, so ist das Ergebnis das Gleiche:

Wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot war erhältst Du laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid:


Tatbestandsnummer: 137600

Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat

Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß


War die Amel länger als eine Sekunde rot kommt folgender Bußgeldbescheid:


Tatbestandsnummer: 137618

Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeld: 200,00 Euro plus 28,80 Euro Verwaltungsgebühren

Punkte: 2

Fahrverbot: 1 Monat

A - Verstoß


In beiden fällen liegt ein A - Verstoß vor, der für Führerscheininhaber die sich noch in der Probezeit befinden bedeutet:

  • es ist ein Aufbauseminar fällig, dessen Kosten ca. 400,- Euro betragen

  • die Probezeit verlängert sich um zwei weitere Jahre


Sinnvoll den Verstoß zu leugnen wäre nur:

  • wenn Du den Verstoß nicht begangen hättest

  • wenn das Beweisfoto absolut unscharf ist. Dann könntest Du schreiben, dass Du den Verstoß nicht zugibst, den Fahrer aber auch nicht benennen kannst, weil Du nicht weist, wer das Fahrzeug zu der Zeit gefahren hat. In der Regel wird dann das Ordnungswidrigkeiten eingestellt, weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Eine Halterhaftung gibt es bei Rotlichtverstößen nicht. Allerdings, kann es sein, dass Dir ein Fahrtennachweisheft auferlegt wird, wo Du jede Fahrt eintragen musst. Allerdings geschieht das selten gleich beim ersten Verstoß.

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn du nicht anfechten willst, kreuzt du an "Ja ich wars!"

Falls du schon den Bescheid dabei hattest, was du löhnen sollst, zahlst du und gut ist.

Normalerweise geht man bei diesen Bögen davon aus dass man automatisch zustimmt wenn man nicht widerspricht. Daher zahlen und das ganze sollte sich erledigt haben.