Anhörung zur Überzahlung wegen Umzug?

3 Antworten

Wenn ihr ab 01.03.2016 in RLP - lebt ist auch das dortige Jobcenter für euch zuständig und wenn du am letzten Bankarbeitstag des alten Monats noch mal 1000 € für den März aus Thüringen bekommen hast,dann wurden diese Leistungen zu unrecht bezogen und müssen zurück gezahlt werden !

Wann hast du denn deinen ersten Lohn aus dem März auf deinem Konto gehabt ( Zuflussprinzip ) ?

Dann hättet ihr vom Jobcenter in RLP - euren Bedarf abzüglich von Kindergeld usw.noch mal bekommen müssen,denn dein Einkommen darf erst angerechnet werden wenn es auf dem Konto eingegangen ist,also zugeflossen ist.

Wenn es also erst im April eingegangen wäre,dann hätte ihr von den Leistungen aus RLP - nichts zurück zahlen müssen.

Hast du es im März noch bekommen dann würde es auf die bezogenen Leistungen angerechnet und ihr hättet den anrechenbaren Teil zurück zahlen müssen,max. das was ihr bekommen habt,auf Antrag dann auch in Raten zahlbar bzw.würde mit laufenden Leistungen verrechnet.

du musst es zurückzahlen, da du leistungen ohne anspruch bekommen hast


was ist daran so schwer, denkst du, du kannst es behalten, nur weil es auf deinem konto ist?

sehr naiv!

Ich denke das alles hat mit Navi nichts zu tun. Ich wollte mich einfach mal Informieren.

Ich würde an eurer Stelle das Jobcenter in Rheinland Pfalz informieren.

Ja, das habe ich mir auch schon überlegt. Denn hier in RLP beziehen wir auch ein Kleinteil Hartz 4.

@Markusott80

Also habt ihr für März doppelt Hartz 4 bezogen? Dann natürlich zurückzahlen.

@konzato1

Ich habe Ende Februar ca. 1000.- Hartz 4 bekommen aus Thüringen und ende März 150.- Hartz 4 in RLP

@Markusott80

Weil du in RP jetzt Arbeit hast und vorher in Thüringen nicht?

Kontrolliere aber nochmal nach, ob dir / euch vielleicht sogar Übergangsgeld (oder wie man das nennt) zusteht. Also eine Art Überbrückungshilfe vom letzten Hartz 4 zur ersten Lohnzahlung.

Eventuell hilft dir in deiner jetzigen Gemeinde / nächste größere Stadt ein Verein, der Hartz 4 Empfänger berät.

@konzato1

Ja genau. Ich habe zum 01.03.2016 in RP angefangen zu Arbeiten. 

Ich werde das mit dem Übergangsgeld mal erfragen.

Danke :-)