Anhanger an Roller

 - (Roller, Anhänger)

5 Antworten

Hallo,ich habe mir für meine TPH selbst einen Hänger gebaut und kann dir dazu folgendes sagen.Der Hänger ist wie es so schön heißt"Anmelde und gebührenfrei", sofern er folgende Kriterien vorraus setzt.Er darf nicht breiter als 950mm,höher nicht mehr als 750mm und länger nicht mehr als 1200mm sein.Dann benötigst du dafür keine Genehmigung.Aber trotz alledem muß der Hänger eine funktionierende Beleuchtungs sowie eine Blinkanlage besitzen.Desweiteren müssen hinten rechts und links die Rückstrahler im Form eines Dreiecks vorhanden sein.Und weil du mit der Kiste ja auch dein Kennzeichen vom Roller verdeckst,mußt du das auch noch mal kopieren und hinten auf dem Hänger befestigen.Habe mein immer unterm Scanner gelegt,ausgedruckt und das Bild dann laminiert und mit doppelseitigen Teppich Klebeband am Hänger befestigt.Das einzige was du machen mußt,die Hängerkupplung muß beim Tüv in den Papieren eingetragen werden.Denn das Ding läuft unter "baulicher Veränderung".Weiß ja nicht aus welchen Bundesland du kommst,ich bin aus NRW.Kann sein das es von Bl zu Bl verschiedene Auflagen gibt,dss entzieht sich aber meiner Kenntnis.Ich hoffe ich konnte dir hiermit ein wenig weiter helfen.Tschau Diddy57!

Moin,

Ich habe dazu mal selbst bei der Polizei angerufen.

die wissen selbst nicht wie das richtig ist.

So weit ich weiß, gibt ne alte DDR Regelung.

Ich glaube so n Anhänger müsste demnach so von Anfang der 60er Jahre sein.

§ 18 Abs. 3 Nr. 3

Irgendwas gibts da auch nach § 21 i.V.m. § 19 StVZO.

Man könnte sich ja selbst n Anhänger bauen, der aussieht wie n 50 Jahre alter Anhänger der restauriert wurde ;-)

Dann muss man das Moppedkennzeichen wiederholen und ne ordentliche Beleuchtung dranmachen.

Mit dem gewicht gibts da auch irgrnd ne Regelung.

Lt Polizei soll es angeblich so sein, dass man an den Anhänger n 25 Km/h schild anbringen soll.

Dann gilt ne Mofa Regelung.

Danach kann man fast alles da dranhängen.

Man darf dann auch nur 25 mit Anhänger fahren.

25er Schild, Kennzeichen wiederholen u. Licht dran, is klar.

Ich hab auch schon nach nem Rolleranhänger gesucht und nix gefunden.

Es gibt für richtig vielgeld sogar 2-Rad Anhänger mit so ner Art Auflaufbremse.- Eigentlich für Fahrräder u. Liegeräder gedacht.

Die haben aber dann immernoch keine Betriebserlaubnis bis 45, bzw. 50 km/h.

Wenn ich wüsste, dass ich mindestens mehr als 1 Tsd solcher Anhänger absetzen könnte, könnte man in Zusammenarbeit mit dem TÜV ne ABE machen.- Die kostet rrrichtich Geld.

In ner ordentlichen Qualität und mit ABE würde so n Anhänger bei geeigneter Stückzahl immernoch 500€ kosten.

Theoretisch (!) mußt Du. Ich habe auch schon Leute kennen gelernt, die sich dies haben vom TÜV abnehmen lassen - die fuhren allerdings "größere" Roller (Motorrad), die sowieso alle 2 Jahre zum TÜV müssen. Von einem weiß ich, daß er seine "Eigenkonstruktion" an Kupplung mit Gutachten und allem blablabla belegen mußte.

In der Praxis ist es bei "kleineren" Rollern wohl so, daß diesbezüglich wenig "TÜV-Kontrollen" durchgeführt werden. Die Polizei kontrolliert hier vielmehr die Höchstgeschwindigkeit, abgefahrene Reifen u.ä. Wo kein Kläger, da kein Richter ...

Hallo,

ich habe die Diskussion verfolgt.

Ist das eigentliche Problem nicht die Anhängerkupplung und die Betriebserlaubnis durch den jeweiligen Scooter-Hersteller?

Wenn dies nämlich der Hersteller nicht erlaubt, ist der ganze Scooter mit Anhänger ohne Versicherungsschutz!

Wer weiß mehr zur Anhängerkupplung?

Grüße

Danke für deine Antwort hab ja schon auf der deichsel vom fahrrad anhänger nen e zeichen und auch der kupplung dazu auch und was muss ich dann mit dem licht machen soll ich dann auch eins nach hinten setzen und blinker und so

die Kupplung vom Fahrradanhänger kannste vergessen,die ist zu klein.Hatte ich auch erst gehabt weil die ca.7 Euro billiger war.Wollte der Tüv aber nicht mitspielen.Muße also die etwas größere für motorbetriebene Zweiräder nehmen.