Anhänger Sicherungsseil Pflicht (ungebremst)?

2 Antworten

In Deutschland werden Anhänger mit Auflaufbremse zusätzlich mit einem Abreiß- oder Sicherungsseil gesichert. 

Das ist in der Regel ein ummanteltes Stahlkabel mit einer Länge von 100 cm. In den hier aufgeführten anderen Ländern haben diese Sicherungen auch andere Bezeichnungen wie z. B. „Losreißvorkehrung“ oder „Sicherheitsvorkehrung“, Kabel, Ketten, Seil, etc. Deutschland: 

Für ungebremste Anhänger bis 750 kg ist kein Sicherungsseil vorgesehen und auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. 

Anhänger über 750 kg sind gebremste Anhänger und müssen ein Sicherungsseil haben. 

In Österreich benötigen alle Anhänger ohne Bremse, also auch Anhänger unter 750 kg, eine zusätzliche Sicherungsverbindung (z. B. Reißleine oder Sicherungskette) mit dem Zugfahrzeug.

Auch im Land des Wohnwagen gibt es andere Regelungen wir bei uns. Alle PKW Anhänger, sowohl ungebremste Anhänger bis 750 kg als auch gebremste PKW Anhänger über 750 kg, benötigen eine „Sicherheitsvorkehrung“ oder genauer „Losreißvorkehrung“. 

In der Schweiz müssen auch alle Anhänger ohne Bremse mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung wie mit einem entsprechendem Stahlseil oder einer entsprechenden Stahl Kette an dem Zugfahrzeug gesichert werden. 

Das Gesetz enthält keine konkreten Bestimmungen, wie die Sicherheitsverbindung zu befestigen ist.

Bei Nichtbeachtung drohen in der Schweiz übrigens die höchsten Strafen von bis zu 500 Schweizer Franken  was ca. 463 Euro entspricht und die Sind dort nicht verhandelbar! 

Auch ein beschädigtes Abreisseil oder notdürftiges geflicktes Abreisseil ist ein Mangel bei der Hauptuntersuchung oder Verkehrskontrolle. 

https://anhaengercenter-wb.com/service-blog/sicherungsseil-bei-pkw-anhaengern

Dieses Sicherungsseil hat nur die Aufgabe, im Notfall die Feststellbremse vom

Anhänger zu aktivieren..... Keine Bremse >>>>> kein Seil !

Es gibt doch auch ungebremste Anhänger mit Feststellbremse...

Gebremst / Ungebremst bezieht sich nur auf die Auflaufbremse.