Anhänger auf der Straße parken, trotz ausreichend Privatgrund?

11 Antworten

Auf meinem Parkplatz, diesen Anspruch hast du normalerweise auf öffentlichen Plätzen nicht. Dein Nachbar darf seinen Anhänger auf dem Parkplatz abstellen, solange der Anhänger angemeldet ist, auch wenn er genug Platz auf seinem eigenen Grundstück für das Abstellen des Anhängers hätte.

Allerdings darf der Anhänger ohne Zugmaschine nicht länger als 2 Wochen da geparkt werden. Es würde allerdings reichen, wenn er den Anhänger mal anspannt, für 1 oder 2 Stunden damit unterwegs wäre, dann kann er den Anhänger dort wieder abstellen.

Es gäbe freilich Möglichkeiten zu überprüfen, ob der Anhänger innerhalb der 14 Tage bewegt wurde, oder nicht, ohne das du das mitbekommen hättest.

Einfach mit Kreide einen Strich auf den Boden machen und diesen Strich bis auf den Reifen des Anhängers weiterführen. Dann kannst du sehen, ob der Anhänger innerhalb von 14 Tagen bewegt wurde oder nicht. Hat dein Nachbar den Anhänger benutzt, so wird er diesen danach nie mehr so abstellen können, dass die Linie noch übereinstimmt.

Kannst das auch fotografieren. Datum und Uhrzeit und Dauer. Wenn der Anhänger dann länger geparkt wird, meldest du das dem Ordnungsamt.

Es wird nicht drauf geschaut, ob der ds auch auf dem eigenen Grund machen könnte.

Der darf das 14 Tage lang. Dann geht er raus, macht ein Foto, dann schiebt der das Ding 1 Meter (ungerade) vor oder zurück, macht wieder ein Foto und dann geht das wieder 14 Tage.

Kommt ihm jemand, zeigt der die Fotos, dass er den immer "wo anders" hinstellt, und schon kann ihm gar niemand mehr was.

Du kannst also aufs Amt rennen, so lange Du willst, das hat gar keine Wirkung.

Legale Gegenmittel gibt es nicht, aber die Nacht ist ja lang.........

aber die Nacht ist ja lang.........

Was meinst du damit?

Wird da unterschieden?

Nein. Es gibt keine Pflicht, einen Stellplatz auf Privatgrund zu nutzen.

Die Straße ist öffentlicher Verkehrsraum, der jedem Verkehrsteilnehmer zur Verfügung steht. Man kann dort keine "eigenen" Stellplätze reservieren. Bei der Suche nach einem Parkplatz gilt das "Windhundprinzip" (wer zuerst da ist...) Dazu § 12 Abs. 5 StVO:

An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird.

Auf einer öffentlichen Straße hast du keinen eigenen Parkplatz. Der öffentliche Parkraum, den du als 'Deinen' Platz bezeichnest, muss erreichbar sein.

Sollte der Anhänger verkehrsbehindernd oder nicht platzsparend parken, hast du die Möglichkeit, das Ordnungsamt darauf hinzuweisen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

... und warum kann Dein Bürgermeister so eine einfache Frage nicht beantworten.

Ist sein Team nicht für solche Angelegenheiten zuständig, bei uns wären sie es?

Bei uns stehen viele Reklameanhänger auf öffentlichen Parkplätzen und "nehmen" den Autos diese weg, ist auch zulässig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

naja ich dachte man kann hier von Erfahrungswerten die der ein oder andere vielleicht hat profitieren ohne aufs Amt rennen zu müssen.

@SunnyMerz

Das Amt wie du es nennst, richtet sich nach den geschriebenen Gesetzen.

Und man wird dir dort nur erklären, dass dir kein Teil der öffentlichen Straße gehört.

Ich finde aber den ersten Abschnitt der Antwort unnötig, sorry.
Wenn jeder erst bei Google suchen und Ämter fragen soll, ehe er hier ne Frage stellt, bräuchten wir diese Plattform hier gar nicht ^^

@Raven751

... aber wir können Namen und Telefonnummer raussuchen und dort nachfragen, bei solch üppigen Angaben in der Frage?

Zudem gibt es meist nur einen Bürgermeister und ein Ordnungsamt.