Angst wegen Anzeige und Nötigung im Straßenverkehr?
Hallo,
mir ist heute eine richtig dumme Situation passiert. Ich bin ganz normal durch eine 40er Zone gefahren, die einen Schutzstreifen für Fahrräder aufweist. Das ganze in einer Universitätsstadt, sehr fahrradfreundlich.
Der ganze Verkehr kam in der Straße zum Stehen und es geht da relativ eng zu. Wenn ich es richtig gelesen habe, darf der Schutzstreifen für Fahrräder von PKW bei enger Fahrbahn genutzt werden, nur halten und parken darf man nicht, laut neuer Novelle.
Ich habe also aufgrund der roten Ampel angehalten und ein Teil meines Vorderrads sowie meines Außenspiegels ragte in den Schutzstreifen hinein. Die Fahrbahn ist relativ eng und es lässt sich teilweise kaum vermeiden, den Schutzstreifen nicht zu benutzen. Auch wenn die Verkehrsinsel überfahren werden muss, muss der Schutzstreifen mitbenutzt werden, da sonst kein Auto da durch passt.
Von hinten kam dann ein Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit angeschossen, raste in knappstem Abstand an meinem Spiegel vorbei und zeigte wutentbrannt auf den Schutzstreifen. Ich habe dann die Hupe betätigt, worauf dieser noch wütender auf den Schutzstreifen zeigte und davon fuhr.
Ich habe einfach keine Ahnung, was da jetzt von meinerseits ordnungswidrig und strafbar ist.
--> Gilt das Halten aufgrund einer Ampel als Halten oder Warten und darf das auf dem Schutzstreifen geschehen?
--> Ist das darauffolgende Hupen als Nötigung im Straßenverkehr zu werten?
Autofahren ist einfach nicht mehr schön
6 Antworten

Autofahren in der Stadt war noch nie schön.
Das Hupen war nicht wirklich nett, dass hättest du dir schenken könne.
Aber rein rechtlich war das in Ordnung. Denn man kann das auch so sehen: Da du mit einmaligem Hupen der Radfahrer auf die potentiell gefährliche Situation des durch die Verkehrssituation verengten Lichtraumprofils und seine dieser Situation nicht angepassten Geschwindigkeit hingewiesen hast, wurde die Hupe zu genau dem Zweck benutzt zu dem sie vorgesehen ist: Um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
Radfahrer dürfen zwar auf den Schutzstreifen rechts an wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, müssen dies aber mit anpasster Geschwindigkeit tun und besonderer Vorsicht tun. Insbesondere müssen Sie in der Lage sein, vor einen plötzlich auftretenden Hindernis anzuhalten.
STVO §5 Abs.8

Stehen vor einer "roten Ampel" heißt nicht "halten" sondern "warten" und ist damit nicht explizit verboten.

Ok Danke!

Halten an der Ampel ist ja "verkehrsbedingt", also nicht strafbar.

... wurde die Hupe zu genau dem Zweck benutzt zu dem sie vorgesehen ist: Um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
Da hast Du die Hup-Motivation sehr eigen(sinnig) interpretiert.
-😂😂😂

aber trotz allem unwiderlegbar innerhalb des durch die STVO gedeckten Rahmens.

Das ist etwas anderes. und nicht als Motivation erkennbar.

Das kurzeitige Halten und Parke ist nicht gestattet. Der Schutzstreifen kann allerdings überfahren werden, wenn in Parkbuchten, Einfahrten oder Straßen abgebogen wird. Auch für das Umfahren eines Hindernisses ist das Überfahren zulässig. Das gilt auch für Ampeln.
Andernseits wenn du an der Ampel anhälst muss der Radfahrer doch auch anhalten sonst Rotlichtverstoß ganz einfach.
Das Hupen ist in dem Fall keine Nötigung.

Das Problem ist, dass ja Halten an einer Ampel nicht gleich Halten ist, sondern in der StVO als Anhalten gewertet wird. Wie verhält es sich damit? Der Radfahrer hat ja die Autos alle überholt und wollte ganz vorne an der Ampel sein. Ich war ja nur in der 2. Autofahrer in der Schlange.

Theoretisch genau so aber wenn wie gesagt kein Platz ist sollte das aber kein Problem darstellen. Vielmehr muss der Radfahrer langsam an den Autos vorbeifahren.

Ich habe einfach keine Ahnung, was da jetzt von meinerseits ordnungswidrig und strafbar ist.
Rein garnichts kommt auf dich zu !
Gilt das Halten aufgrund einer Ampel als Halten oder Warten und darf das auf dem Schutzstreifen geschehen?
Örtlich bedingt ja ! Viele Schutzstreifen sind aus der Not geboren worden , ohne Sinn und Verstand !
-> Ist das darauffolgende Hupen als Nötigung im Straßenverkehr zu werten?
Nöö , als ich habe dich verstanden !

Da wird nichts passieren. Es ist im Straßenverkehr unumgänglich, dass man sich gegenseitig mal behindert. Solange das nicht absichtlich ist (was bei dir jetzt wohl nicht der Fall war), sollte man auch mal darüber hinweg sehen können.
Was aber auch heißt, dass dein Hupen vielleicht doch eher unangebracht war.

Es war sicherlich nicht absichtlich. Und ja, das Hupen war unangebracht.

Was kommt der auch von hinten angeschossen, wenn er doch sieht, dass es eng wird? Ich fahre auch sehr viel Rad, treffe auch auf sehr viele Idioten hinter einem Steuer, aber deswegen begebe ich mich doch nicht auf ihr Niveau herab und verweile dann dort.

worauf dieser noch wütender auf den Schutzstreifen zeigte und davon fuhr.
... und weg war er
--> Gilt das Halten aufgrund einer Ampel als Halten oder Warten und darf das auf dem Schutzstreifen geschehen?
Selbstverständlich hast Du gehalten. Das muss jeder wenn die Ampel rot ist
--> Ist das darauffolgende Hupen als Nötigung im Straßenverkehr zu werten?
Wieso Nötigung ? Er war doch weg. Zu was hättest Du ihn denn dann noch nötigen können ?
Autofahren ist einfach nicht mehr schön
Dann greife auch Du zum Fahrrad.
.
Ist es schlimm, wenn ich das/Dein Drama nicht erkenne ?

Ja, aber ich habe gehalten und den Schutzstreifen mit dem Vorderrad bzw. Außenspiegel überfahren.

... um wieviel cm denn ?
Mehr als 1,5 cm ?

Das weiß ich nicht mehr ehrlich gesagt.

Sinnvoll ist es, in solchen Situationen auszusteigen und die Abstände mit dem Zoll-Stock zu dokumentieren.
Das hilft bei der Argumentation in einem möglichen Gerichtsverfahren.
😎😎😎
Ja absolut, das Hupen war unnötig. Aber was mich besonders interessiert: Also Halten gilt ja in der STVO ein gewolltes Halten und das ist ja nach neuer Novelle verboten in einem Schutzstreifen. Wie verhält es sich mit einer Ampel? Weil das wird ja anhalten gewertet, da unfreiwillig.