Angst vor Ebay Abmahnung wegen Markenverletzung?

2 Antworten

Auch bei gewerbsmäßigen Händlern ist der Weiterverkauf von unveränderten Markenartikeln unter ihrem Markennamen NICHT strafbar:

Ein Markeninhaber kann einem Verkäufer also grundsätzlich nicht
untersagen, die Marke für die Originalwaren zu benutzen, d.h. der
Verkäufer darf das Markenprodukt unter dem Markennamen anbieten und
verkaufen.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_14.html

So lange dich keiner anschwärzt passiert auch nichts.

Außerdem hat ebay inzwischen Algorhythmen eingebaut, die erkennt ob jmd. gewerblich oder privat handelt.

danke für die schnelle antwort! da ebay diesen algorithmus hat, wird ebay wohl irgendwann doch herausfinden, dass ich gewerblich gehandelt habe, richtig? krieg ich dann eine abmahnung?

@rambazam01

die Möglichkeit besteht.

Verkaufe jetzt einfach weniger (im Monat) und dann regelt sich das

Ebay hat da gar nichts eingebaut und denen ist das nämlich vollkommen egal, ob jemand gewerblich oder privat verkauft. Ebay schreibt auch keine Abmahnungen oder dergleichen.

Sowas kommt immer von gewerblichen Verkäufer, die sich durch die Privatverkäufer, die ja keine Rechtstexte wie Widerrufsbelehrung hinterlegt haben, auf den Schlips getreten fühlen.

Solange Du als privater Verkäufer Sachen gebraucht oder neuwertig (nicht neu) verkaufst, kann Dir überhaupt keiner was.