Angmeldetes Auto kaufen und Überführen - Kennzeichen

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bekommst keine roten Schilder, die haben nur Händler und Werkstätten. Was du brauchst, ist ein Kurzzeitkennzeichen, was du wahrscheinlich auch meinst, weil du das Vorgehen treffend beschreibst. Zur Überführung brauchst du aber noch gar nicht so einen Aufwand zu machen sondern du besorgst dir erst mal von der Versicherung die EVB-Nummer (sinnigerweise bei der Versicherung, wo du das Auto auch versichern willst) und gehst dann zu deiner örtlichen (die an deinem Hauptwohnsitz zuständigen!) Zulassungsstelle. Natürlich kannst du mit der Versicherung auch schon den endgültigen Vertrag fürs Auto machen, aber nur dann wenn du auch 100%ig weißt, dass es genau dieses Auto wird.

Die zweite Variante geht natürlich theoretisch auch, würde dir die Kurzzeitkennzeichen ersparen und ist für den Käufer praktisch, aber ein Verkäufer, der sich darauf einlässt, ist ziemlich naiv und das sollte man keinem mehr raten. Das mit dem "im Vertrag festhalten" ist so eine Sache, Papier ist geduldig. Und da kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten, wenn der Käufer mit dem angemeldeten Wagen Mist baut.

es läuft so: kaufvertrag abschließen, bezahlen, bisheriger halter meldet das auto ab und gibt dir alle unterlagen, inkl. abmeldebescheinigung und letzter tüv-bericht. mit diesen unterlagen + ebv (versicherung) lässt du das auto an deinem wohnort zu, nimmst die schilder mit und kommst mit dem auto zurück. die zulassungsstelle will das auto nicht sehen, alsso es muss nicht vorgeführt werden. wenn der verkäufer damit einverstanden ist, kannst du mit seinem noch angemeldete auto nachhause fahren und dort die ummeldung vornehmen. sein risiko ist, dass du das auto nicht abmeldest und weiter auf seiner versicherung/steuer fährst, passiert etwas, ist seine einstufung hin...

Achtung, nur damit es keine Missverständnisse gibt!!

Du darfst ein aktuell mit amtlichen Kennzeichen ZUGELASSENES Fahrzeug NICHT mit 5-Tage-Kurzzeitkennzeichen (die übrigens auch nicht rot sind) versehen. Dies würde einen objektiv-tatebstandlichen strafbaren Kennzeichenmissbrauch darstellen, da es zu einer "Fahrzeughalter-Verschleierung" kommt (eigentlicher Fahrzeughalter gemäß amtlichen Kennzeichens ist ein anderer als der Beantragende der Kurzzeitkennzeichen.

Insofern ist folgender Weg der für beide Seiten zu bevorzugende: Gekauftes Fahrzeug wird durch letzten Halter abgemeldet übergeben, Käufer bringt Kurzzeitkennzeichen mit, überführt das Fahrzeug und verschafft sich im Anschluss eine reguläre Zulassung.

Die 1.Variante kann man so machen. Fahrzeugdaten benötigst du nicht für die Kurzzeitkennzeichen. Du meldest dann das Auto nicht ab sondern um. Ist für den Verkäufer aber egal. Wenn der Verkäufer die Kennzeichen gerne wieder haben möchte, kannst du sie ihm ja schicken. deine Zulassungsstelle meldet das dann alles seiner Versicherung und seinem Finanzamt.

Die 2.Variante geht natürlich auch, ist aber für den Verkäufer ein großes Risiko.