Angestellte und Honorarkraft - Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Hallo!
Ich recherchiere seit Stunden, finde aber keine eindeutige Antwort zu meiner Frage. Ich arbeite derzeit hauptberuflich mit 9,725 Wochenstunden als Angestellte in einer Klinik. Nebenbei möchte ich als Trainerin stundenweise in zwei Fitnessstudios arbeiten. Wie viele Stunden ist schwer abzusehen, da ich öfter mal für Kollegen einspringe und daher kaum feste Arbeitszeiten habe. Wie viele Stunden darf ich denn nebenher machen, gibt es da Grenzen? Gibt es Einkommenshöchstgrenzen? Kann ich neben der Festanstellung noch zwei Minijobs machen und wie wirkt sich das auf das Einkommen aus? Wie verhält es sich, wenn ich in den Finesstudios auf Honorarbasis arbeite? Was muss ich beachten? Falls Ihr Euch da auch nicht so genau auskennt: Wer kann mich diesbezüglich beraten? Steuerberater? Anwalt? Arbeitsagentur? Ich finde das sehr kompliziert und brauche dringend Hilfe!!!
DANKE!!!
2 Antworten
Kann ich neben der Festanstellung noch zwei Minijobs machen und wie wirkt sich das auf das Einkommen aus?
Der erste Minijob kann für den Arbeitnehmer abgabenfrei abgerechnet werden, der zweite wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet, es fallen also SV-Abgaben an und Lohnsteuer nach Steuerklasse 6.
Wie viele Stunden darf ich denn nebenher machen, gibt es da Grenzen? Gibt es Einkommenshöchstgrenzen?
Dürfen darfst du, was du schaffst. ;-) Verdienen darfst du auch soviel du magst.
Wie verhält es sich, wenn ich in den Finesstudios auf Honorarbasis arbeite?
Dann bist du gewerblich tätig und musst du deine Gewinne erklären und versteuern. Der Gewinn wird auf deine Einkünfte aus Arbeitnehmertätigkeit obendrauf gerechnet.
Wer kann mich diesbezüglich beraten?
Für den steuerlichen Bereich ein Steuerberater, in Bezug auf SV die Krankenkasse.
Wieviel Minuten sind bitte 0,725 Stunden ? In der Fitness werden sie fest angestellt , wie in der Klinik und abgerechtet nach Stundenzettel . Also mit vollen Sozialabgaben und Steuern . Sollte die SANA / SCHÖN Klinik aber drüber informiert sein und genehmigen. Da kommt sicher nicht viel bei rüber ; dann macht der Lohnsteuerjahresausgleich Sinn. Bedenke : Unfälle passieren dann mehr wenn man nicht versichert ist .
9,725 Wochenstunden sind genau 25% von 38,5 Wochenstunden. Es handelt sich also um ein Teilzeitstelle im Umfang von 25%. In der Fitness werde ich eben nicht zwangsläufig fest angestellt. Es besteht die Möglichkeit, aber dann wird die zweite Nebenbeschäftigung mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und entsprechend zahle ich Abgaben. Je nach Progressionsstufe zahle ich am Ende drauf. Die Frage ist eben auch, wie viele Stunden ich im Fitnesstudio machen darf. Wenn ich da mehr Stunden mache als in der Klinik, wird dann am Ende die Arbeit im Studio als hauptberuflich gewertet? Dass ich die Klinik (wie kommen Sie übrigens auf SANA/SCHÖN-Klinik?) informieren muss, ist schon klar. Es geht mir auch gar nicht darum, mich vor Abgaben zu drücken. Ich möchte nur nicht mehr bezahlen, als ich unbedingt muss. Bei meinem Stellenumfang bin ich ohnehin nicht gerade Großverdiener und würde mein Gehalt durch zusätzliche Stunden lieber etwas aufbessern als verringern.