Angestellt und Kunst nebenbei?!

4 Antworten

Diese Tätigkeit dürfte außerhalb jedes Erlaubnisvorbehalts deines Arbeitgebers stehen. Anders wäre es höchstens, wenn du ihm als deinem Arbeitgeber damit Konkurrenz machst. Er dürfte es dir aber wiederum nicht verbieten, wenn er beispielsweise eine Tankstelle betreibt, in der du angestellt bist, und er selbst nur hobbymäßig malt - du verstehst, in dem Fall hätte das überhaupt nichts mit der Arbeit zu tun.

Du versteuerst die Gewinne im Rahmen der Einkommensteuererklärung ganz normal als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Anlage S zur Steuererklärung). Du kannst die Gewinne entweder ermitteln, indem du von deinen Einnahmen die tatsächlichen Kosten (Leinwände, Farben, Pinsel, Werbung usw.) abziehst oder - falls das günstiger ist - indem du eine Kostenpauschale von 25 %, maximal 614 € pro Jahr, abziehst (H 18.2 "Betriebsausgabenpauschale" zur EStR).

Umsatzsteuer musst du nur dann von deinen Kunden verlangen und abführen, wenn du von der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) keinen Gebrauch machen willst.

Ich würde auch den Arbeitgeber informieren, denn in vielen Arbeitsverträgen steht auch drin, dass das sein muss. Versteuern musst Du alles, was Dir Einkommen bringt, ob es nun 20 Euro sind oder 2000, grade mal ein "zufälliger" Kleinanzeigenverkauf gilt als privat genug. Es haben schon Menschen Ärger mit dem Finanzamt bekommen, die einfach mal ihren Keller entrümpelt und alles auf eBay eingestellt haben. Von daher lieber einmal zu viel anmelden als zu wenig. Ruf beim Finanzamt an. Die schicken Dir einen Fragebogen, den Du ausfüllst. Lies mal nach, was die Kriterien für einen Freiberuf sind (sollte im Internet zu finden sein und ich meine, Künstler sind Freiberufler) und füll den Fragebogen entsprechend aus. Rutscht Du nämlich ins Gewerbe, musst Du für die paar Einnahmen sogar noch Gewerbesteuererklärung machen und Gewerbesteuer zahlen. Wenn Deine Kunden keine MwSt ausgewiesen haben wollen, dann nimm die Variante mit der Kleinunternehmerregelung, wo Du keine abführen musst und dafür auch die von Deinen Materialkäufen nicht raus bekommst. Aber Du sparst Dir eine Menge Arbeit, wenn nicht dauernd noch die Steuer rumgetragen werden muss. Wenn Du den Fragebogen ans Finanzamt zurückgeschickt hast, wird Dir von denen mitgeteilt, wie häufig Du Umsatzsteuervoranmeldung machen musst. Dazu jährlich die Erklärung und gleichzeitig die Einkommensteuererklärung abgeben. Habe auch Freiberuf und Anstellung, nur bei mir mehr gleichverteilt.

In deine Freizeit kann dein Arbeitgeber nur dann eingreifen, wenn er feststellt, dass deine nebenberufliche Tätigkeit deine Arbeitsleistung im Betrieb beeinträchtigt und du deshalb keine gute Leistung erbringst. - Du kannst ihn informieren, aber er muss es nicht von vornherein "erlauben".

Abgaben (Einkommensteuer) musst du erst ab einer Jahressumme von 2100,- Euro Einnahmen leisten. Darunter fällst du im Einkommensteuergesetz - auch mit künstlerischer Tätigkeit - unter die "Übungsleiterpauschale":

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbungsleiterpauschale

rotmarder  24.06.2011, 10:35

Genauer: Du fällst dann unter die Übungsleiterpauschale, wenn du für eine Organisation tätig bist.

Ansonsten ist es kleines Privateinkommen, das steuerlich als "Liebhaberei" bewertet wird und nicht steuerpflichtig ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei

rotmarder  24.06.2011, 10:39
@rotmarder

... darin Abschnitt "Indizien"

Den Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen kann auf keinen Fall etwas schaden, dann bist du auf der sicheren Seite!