Angenommen ich stehe an einer Ampel und von hinten kommt ein Martinshorn darf ich dann über rot fahren?

5 Antworten

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Wenn du keine andere Ausweichmöglichkeit hast, dann darfst und solltest du sogar in die Kreuzung einfahren. Schließlich geht es ja darum den Rettungskräften den Weg freizumachen. 

Allerdings solltest du langsam in die Kreuzung einfahren und nur so weit hineinfahren wie nötig. Dann kannst du immer noch auf das grüne Licht warten oder ggf. mit dem Rettungswagen die Kreuzung überqueren ( falls du die Ampel nicht mehr sehen kannst)

Solltest du dennoch geblitzt werden, kannst du Berufung einlegen. Dabei musst du der Polizei die Situation schildern und die können dann am Protokoll des Rettungswagens nachschauen ob du wirklich deswegen über die rote Ampel gefahren bist. 

Und leider trauen sich das viel zu wenig Leute über die rote Ampel zu fahren, um den Rettungsdienst Platz zu machen.

Danke für den Stern :)

Natürlich darfst du vorsichtig die Haltelinie überqueren um einem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen, das muss man sogar. Blaues Blinklicht in Kombination mit dem Einsatzhorn ordnet nach Paragraph 38 Straßenverkehrsordnung an: "alle anderen Verkehrsteilnehmer haben SOFORT freie Bahn zu schaffen". Eine Strafe für das überfahren einer roten Ampel gibt es in solch einem Fall natürlich nicht, wenn man geblitzt wird, ist das Einsatzfahrzeug mit auf dem Foto und der Fall ist erledigt. Außerdem ist jede Einsatzfahrt genau dokumentiert, mit Datum, Urzeit, Fahrstrecke etc., somit lässt sich das auch im Nachhinein noch feststellen. 

Da gibts eigentlich keine klare Regelung diesbezüglich, lernt man auch nicht in der Fahrschule. Fakt ist, du musst Platz machen und den Krankenwagen/Feuerwehr etc vorbei lassen, egal wie. Und auch nie in ein Kreisverkehr fahren wenns sich staut. Die Feuerwehr darf dich notfalls sogar rammen um vorbei zu kommen

Wenn du absolut keine andere Möglichkeit hast, ja. Am besten hältst du danach an der nächsten haltemöglichkeit an und notierst dir Uhrzeit und Datum, dann kannst du - falls beispielsweise der ampelblitz auslöst - dir von der zuständigen rettungswache einen Auszug aus dem einsatzbuch geben lassen.

du kannst immer ausweichen.

die kreuzung überqueren darfst du aber bei rot nicht. um zur seite zu fahren, darfst du die stopplinie überfahren. aber nur so weit, wie es unbedingt notwendig ist.

Das kommt darauf an. Wenn der einsatzwagen z.b. An der Kreuzung abbiegen muss, ist u.u. Das überqueren die beste Alternative. Natürlich vorsichtig.